Beamter vor Gericht:

“Todeslenker hat uns bei Überstellung ausgelacht”

Österreich
27.09.2016 08:10

Am fünften Tag im Prozess gegen den Amoklenker platzte die Bombe: Zwei Justizwachebeamte berichteten als Zeugen, dass sich Alen R. (27) bei seinen Mitinsassen ganz anders verhalten würde als vor Gericht: "Er ist dort der coole Typ - und die Amokfahrt sieht er als coole Sache." Bei seiner Überstellung von der Haftanstalt in die Psychiatrie vor Monaten soll er sogar gejubelt haben: "Jetzt habe ich erreicht, was ich immer wollte!"

Die Aussagen der beiden Zeugen über ihre Beobachtungen vom vergangenen Wochenende in der Psychiatrie sind durchaus als Knalleffekt zu werten, zeichnen sie doch von Alen R. ein ganz anderes Bild als vor Gericht. Er kann problemlos über die Amokfahrt sprechen - und das mit Stolz, behaupten die Beamten.

Einer beschrieb sogar folgende Szene: "Er ging lachend in die Menge der Mitinsassen hinein, shakte bei Techno-Musik, sang und freute sich: 'Ich bin der Größte.'". Alen R., sofort dazu befragt, bestreitet das alles: "Gelacht habe ich sicher nicht."

Alen R. im weißen Anzug vor Gericht (Bild: APA/ERWIN SCHERIAU/APA-POOL)
Alen R. im weißen Anzug vor Gericht

Erster Gutachter am Wort
Überrascht von den Aussagen zeigte sich auch der psychiatrische Gutachter Peter Hofmann. Kurz zuvor hatte er deponiert: Alen R. leide zu "hundert Prozent" an Verfolgungswahn. Die Geisteskrankheit sei an jenem 20. Juni 2015 "explosionsartig" zum Durchbruch gekommen. Weil Alen R. fest glaubte, von Männern bedroht und beschossen zu werden. Der Gutachter betonte sogar, die vor Gericht zur Schau gestellte Gefühlskälte sei ein typisches Zeichen einer Schizophrenie.

Für Professor Hofmann steht fest: Seiner Meinung nach sei es unmöglich, über einen so langen Zeitraum hinweg "diese Art von Störung zu spielen". Zumal Alen R. in psychiatrischen Einrichtungen von Fachpersonal beobachtet wurde. Die Aussagen der Justizbeamten lagen da noch nicht vor.

Auch sein Verhalten kurz vor und während der Amokfahrt würde nicht gegen die Diagnose sprechen, so der Gutachter: "Dass er mit dem Auto bei einer roten Ampel stehen geblieben ist, sagt nichts. Das ist eine gelernte Fertigkeit, die durch die Krankheit nicht verloren geht. Der gespaltene Geist besteht aus gesunden und kranken Anteilen. Selbst sein Lachen während der Fahrt ist erklärbar. Schizophrene lachen in den ungünstigsten Momenten."

Vor der Polizeistation in der Schmiedgasse hielt Alen R. an und ließ sich festnehmen. (Bild: Christian Jauschowetz)
Vor der Polizeistation in der Schmiedgasse hielt Alen R. an und ließ sich festnehmen.

Der Gutachter ist auch überzeugt, dass Alen R. gefährlich ist und bleibt. Er sei uneinsichtig und spreche schlecht auf Medikamente an. Fast eine Stunde lang wird der Gutachter dann von den Richtern mit Fragen bombardiert. Sie können zum Beispiel nicht glauben, dass sich die Geisteskrankheit nur während der Amokfahrt so deutlich zeigte.

Immer wieder schüttelte auch der zweite Gutachter Manfred Walzl den Kopf. Der hält Alen R. ja für zurechnungsfähig.

Kerzen für die Opfer nach der Amokfahrt in Graz. (Bild: APA/ERWIN SCHERIAU)
Kerzen für die Opfer nach der Amokfahrt in Graz.

Droht Amokfahrer lebenslang?
Prozesse um Einweisungen in eine psychiatrische Anstalt sind üblicherweise Formalakte. Aber hier ist alles anders: Die Expertisen sind sehr unterschiedlich, selbst die Richter melden offen ihre Zweifel an. Die Geschworenen haben daher die Qual der Wahl.

In einem ersten Schritt müssen die Laienrichter entscheiden, ob Alen R. wegen dreifachen Mordes und mehr als hundertfachen Mordversuchs schuldig ist. Sagen sie Ja, lautet die nächste Frage: War er zur Tatzeit zurechnungsfähig? Beantworten sie diese mit Nein, dann würde der Todeslenker in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher landen, in einer Psychiatrie in einer Haftanstalt.

Erachten sie ihn aber für zurechnungsfähig, wird es spannend. Denn dann gilt er als schuldfähig, wird vom "Betroffenen" zum "Angeklagten". Und in diesem Fall würde Alen R. sogar lebenslange Haft drohen. Und die Einweisung in eine Anstalt wegen seiner Gefährlichkeit. Denn diese bestreitet kein Gutachter.

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