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Wahlkarten-Anträge mit falscher Passnummer möglich

Österreich
07.11.2016 17:55

Die Wahlkarten, die Grund für die Verschiebung der Stichwahl-Wiederholung der Bundespräsidentenwahl von Oktober auf Dezember waren, sorgen einen Monat vor dem neuen Termin erneut für Aufregung: In Vorarlberg, Niederösterreich, Linz und der Stadt Salzburg sind offenbar Anträge mit falschen Passnummern möglich. Das Innenministerium verweist auf die Zuständigkeit der Gemeinden.

In den genannten Bundesländern und Städten kann jeder, der den Namen und das Geburtsdatum eines Wahlberechtigten weiß, eine Wahlkarte für diesen beantragen, wie NZZ.at und die "Salzburger Nachrichten" festgestellt haben. Demnach greift die Sicherheitskontrolle - also die Identifizierung - nicht, es kann auch eine falsche Passnummer eingetragen werden.

Wahlkarten werden allerdings - wenn man sie nicht mit elektronischer Signatur bestellt - nur eingeschrieben zugestellt. Das betonte auch das Innenministerium, das weiters anmerkte, dass für die Identitätsüberprüfung die Gemeinden zuständig seien. Sie stellen die Wahlkarten aus und hätten die Daten dabei zu prüfen. Die Gemeinden in Vorarlberg kontrollieren aber nur stichprobenartig.

(Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)

Verfassungsrechtler: "Womöglich wieder Anfechtungsgrund"
Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk ist erstaunt: "Eigentlich dürfte man beim Antrag nicht mit einer falschen Nummer durchkommen." Der Verfassungsgerichtshof habe bei der Aufhebung der Stichwahl vom Mai schon hervorgestrichen, wie wichtig die Identitätssicherung bei der Briefwahl sei. Im schlimmsten Fall wäre eine solche Sicherheitslücke laut Funk "womöglich wieder ein Anfechtungsgrund".

Die Präsidentschaftskandidaten Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer (Bild: APA/Helmut Fohringer)
Die Präsidentschaftskandidaten Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer

Der Verfassungsrechtler bemängelt auch, dass bei den Wahlkartenanträgen - die jeweils direkt bei der Gemeinde zu stellen sind und auch unterschiedlich aussehen - unterschiedliche Sicherheitshürden eingebaut seien. So müsse in Salzburg nicht einmal ein Grund für den Antrag angegeben werden - obwohl man nur bei triftiger Begründung (Abwesenheit, Erkrankung, Gehunfähigkeit) Recht auf eine Wahlkarte hat.

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