Im Prozess um einen Afghanen, der 14 Frauen in Wien-Favoriten sexuell belästigt hatte, ist am Mittwoch das nächste Urteil gefällt worden, das für reichlich Diskussionen sorgen dürfte. Er fasste zwei Jahre unbedingte Haft aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Vor dem Schöffensenat zeigte sich der Angeklagte Imran S. geständig: "Ich habe Fehler gemacht und bitte um Verzeihung. Ich weiß, dass ich schuldig bin." Er gab zu, zwischen 10. November 2016 und 12. Februar 2017 in den Abend- und Nachtstunden in der Gegend um den Reumannplatz Frauen abgepasst zu haben. Laut Anklage packte er seine Opfer im Alter zwischen 18 und 36 Jahren von hinten, hob sie teilweise hoch, deutete mitunter Stoßbewegungen an und versuchte, die Frauen im Intimbereich zu berühren. In fünf Fällen glückte ihm das, in den übrigen neun konnten sich die Frauen erfolgreich wehren.
"Er hat mich plötzlich in der Unterleibsregion umarmt", schilderte ein Opfer vor Gericht. Dann habe ihr der Mann "in den Schritt gegriffen". Erst auf ihre lauten Schreie hin habe er sie losgelassen. Seither leide sie an Panikattacken und traue sich nachts nicht mehr allein auf die Straße, so die Zeugin.
Frauen wehrten sich mit Pfefferspray und Tritten
Auch anderen Frauen gelang es, den Angreifer mit Schreien oder Pfefferspray abzuwehren. Eine Betroffene trat dem 25-Jährigen heftig in den Unterleib, damit er von ihr abließ. Dank Bildern aus Überwachungskameras und nach polizeilichen Observationen kamen die Ermittler dem gesuchten Serientäter auf die Spur. Am 20. Februar klickten die Handschellen.
Ihn habe "der Teufel geritten", hatte der 25-Jährige nach seiner Festnahme erklärt. Vor Gericht zeigte er sich einsichtig: "Ich möchte, dass man mir hilft, dass ich wieder ein guter Mensch werde. Ich habe auch zwei Kurse gemacht." Seinen Angaben zufolge war er "wegen Problemen mit den Taliban" nach Österreich gekommen. Vor sechs Monaten hat er sich verlobt - allerdings befindet sich seine zukünftige Frau in Pakistan.
Unbedingte Haft soll Signalwirkung haben
Für geschlechtliche Nötigungen ist ein Strafrahmen von bis zu fünf Jahren vorgesehen. "Zwei Jahre sind schuld- und tatangemessen", erklärte die Vorsitzende des Schöffensenats, Sonja Höpler-Salat, in der Urteilsbegründung. Die bisherige Unbescholtenheit und die geständige Verantwortung des Mannes wurden als Milderungsgründe angeführt, für eine teilbedingte Strafnachsicht sei aus generalpräventiven Gründen aber kein Platz. Der Gesetzgeber habe in letzter Zeit den Willen erkennen lassen, Opfer von Verbrechen gegen die sexuelle Integrität besser zu schützen, und wolle "diese Delikte zurückdrängen", erklärte die Richterin. Daher brauche es Urteile mit einer entsprechenden Signalwirkung.
Der 25-Jährige nahm die Strafe an: "Ich akzeptiere Ihre Entscheidung." Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
Unverständliche Milde nach Vergewaltigung eines Zehnjährigen
Erst am Dienstag hatte ein überaus mildes Urteil gegen einen 20 Jahre alten Iraker, der einen zehn Jahre alten Buben im Wiener Theresienbad vergewaltigt hatte, für Unverständnis gesorgt. Die ursprüngliche Strafe von sieben Jahren wurde vom Obersten Gerichtshof auf nur vier Jahre gesenkt. Der 20-Jährige dürfte, da er bereits einen beträchtlichen Teil seiner Strafe abgesessen hat, in Kürze freikommen.
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