Gesetz ist Gesetz:

Kein Schulbesuch für Bub mit Down-Syndrom!

Leben
13.09.2017 06:00

Am Montag hat auch in Oberösterreich wieder die Schule begonnen. Nicht aber für Marco H. Der junge Mann mit Down-Syndrom darf nämlich die vierte Klasse der Neuen Mittelschule nicht besuchen, weil er vor Schulbeginn 18 Jahre alt wurde. So will es das Gesetz. Menschliche Lösung ist bislang keine in Sicht ...

Nur allzu gerne würde der junge Oberösterreicher mit Handicap, der laut seinen Eltern auf dem Entwicklungsniveau eines 13-Jährigen ist, mit seinen Klassenkameraden einfach nur die vierte Klasse besuchen. Nicht mehr, nicht weniger. Doch weil Marco vor Beginn des neuen Schuljahres 18 Jahre alt wurde, versagt ihm das Schulunterrichtsgesetz den Besuch der Abschlussklasse.

Seine Eltern, Claudia und Hermann H., haben alles versucht, eine Lösung zu erreichen. "Behörden und Politik reden sich nur auf das Gesetz aus. Für die menschliche Komponente ist kein Platz", so die Eltern, die verzweifelt und wütend zugleich sind. Die Lehrer von Marcos Schule haben sogar eine Unterschriftenliste für seinen Verbleib initiiert. Erfolglos.

(Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER (Symbolbild))

Rechtslage eindeutig, Politik findet keine Lösung
Laut dem OÖ Landesschulrat sei die Rechtslage eindeutig und lasse keinen Interpretationsspielraum zu. Ein freiwilliger weiterer Schulbesuch sei nur möglich, wenn zu Beginn des Schuljahres das 18. Lebensjahr nicht vollendet ist, was in diesem Fall leider nicht gegeben sei. Gleichlautende Nachricht erhielten wir auch aus dem Bildungsministerium. Man sei aber bemüht, Marco in Abstimmung mit dem Sozialministerium einen Berufseinstieg zu ermöglichen.

Gesetz ist natürlich Gesetz - aber wird dieses nicht von der Politik gemacht? Jedenfalls gibt es offenbar keinen politischen Verantwortungsträger, der hier eine menschliche Lösung parat hat. Ein Armutszeugnis für Österreich!

Porträt von Ombudsfrau
Ombudsfrau
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(Bild: kmm)



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