Keine Frage, der Arlberg in Tirol zählt zu den nobleren Orten, an denen man einen Skiurlaub verbringen kann. Und viele Touristen sind sicher zahlungskräftig. Das rechtfertigt aber nicht, Verletzte einfach in die nahe gelegenen Privatspitäler statt in ein öffentliches Krankenhaus zur Behandlung zu überstellen. Oder?
Skifahren ist nicht "des leiwaundste", wenn es wie im Fall unserer Leserin Maria F. aus Prinzersdorf (NÖ) mit einem Unfall und horrenden Kosten endet. Sie war in St. Anton nach einem Sturz beim Liftausstieg vom Fahrer eines ansässigen Arztes abgeholt worden, schreibt uns die Leserin. Der Arzt stellte Bänderrisse fest, verordnete ein MRT. Dafür wurde sie in eine Klinik gebracht: "Zu dem Zeitpunkt wusste ich nicht, dass es sich um ein Privatspital handelt." Sie wurde über Behandlung und Kosten aufgeklärt und operiert. Böse Überraschung danach: Maria F. hat keine Privatversicherung. Allein die OP kostet aber mehr als 8000 Euro. Dafür hätte sie 27,54 Euro Ersatz von der NÖGKK bekommen. "Das sind genau die Paradebeispiele, vor denen wir immer warnen", erklärte NÖGKK-Ombudsfrau Ilse Schindlegger, "gerade bei Skiunfällen am Berg gibt es eine fixe gesetzliche Regelung. Wir können nur die Kassenleistung erstatten." Glück für die Leserin: Da sie auch bei der Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter versichert ist, bekommt Frau F. nun insgesamt 1445 Euro erstattet.
Den betroffenen Arzt, der gleichzeitig auch ärztlicher Leiter der Privatklinik ist, berührte der Fall wenig: Die Leserin sei aufgeklärt worden, dass es sich um ein Privatspital handle, hieß es. Bleibt die Frage, warum Patienten überhaupt automatisch in ein solches überstellt werden…
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