"Das einzige österreichische Medium, das aktuell das ORF-Gesetz missachtet, ist der ORF", startet Listenchef Peter Pilz jetzt eine juristische Großoffensive gegen die Geschäftsführung am Wiener Küniglberg. Für die auch mit Zwangsgebühren finanzierte TV-Anstalt kann der folgende Rechtsstreit richtig teuer werden: Der Ex-Grüne rechnet im "Krone"-Gespräch vor, dass seiner Bewegung durch den Boykott seiner Person bei den nun beginnenden Wahlduellen "ein finanzieller Schaden von mehr als fünf Millionen Euro entsteht".
Pilz argumentiert: "Mein Rechtsanwalt hat alles vorbereitet, wir gehen das jetzt an. Die Summe ergibt sich daraus, dass unserer Liste im Klubstatus des Nationalrats mindestens eine Million Euro pro Jahr zustehen würde, also fünf Millionen Euro über die gesamte Legislaturperiode von fünf Jahren."
"Rechnen mit klarem Erfolg"
Und so will der durch den Eurofighter-U-Ausschuss österreichweit gut bekannte Aufdecker der Nation nun mit seinem Anwalt vorgehen: In den nächsten Tagen wird eine Beschwerde wegen "Verletzung der Verpflichtung zur objektiven Berichterstattung in Paragraf 4 ORF-Gesetz" bei der TV-Regulierungsbehörde RTR-KommAustria eingebracht. "Wir rechnen mit einem klaren Erfolg unserer Klage", meint Pilz. Dann folgt eine Feststellungsklage beim Zivilgericht zur Feststellung der Schäden und schließlich das Einklagen des mit fünf Millionen Euro bezifferten Schadens.
Video: So simpel ist das einzige Pilz-Plakat
Der ORF verwies in einer Stellungnahme auf Altbekanntes. Bisher wurde immer argumentiert, dass bei den TV-Duellen zur Wahl nur Fraktionen zugelassen werden, "die Klubstatus haben" - diese ausjudizierte "Hausregel" der Geschäftsführung ist aber nicht im ORF-Gesetz verankert.
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