Da sich die Koalitionsparteien nicht und nicht auf eine bundesweit einheitliche Linie bei der Mindestsicherung einigen können, erwägt nun auch Wien, Einschränkungen einzuführen. Sozialstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) denkt laut ORF über eine Wartefrist bei den Anträgen nach. Wehsely könne sich eine Mindestaufenthaltsdauer als Voraussetzung für die Antragsberechtigung vorstellen, heißt es. Das gelte nicht nur für Asylwerber, sondern auch für alle Menschen, die aus anderen Bundesländern in die Bundeshauptstadt ziehen.
In Wien leben mehr als die Hälfte aller Mindestsicherungsbezieher. Die Stadt braucht immer mehr Geld, um die steigenden Ausgaben dafür abzudecken. Wie Wehsely erst kürzlich eingestehen musste, ist heuer eine Nachdotierung von 130 Millionen Euro notwendig. Die Ressortchefin rechnet damit, dass rund 198.000 Menschen unterstützt werden müssen - im Vorjahr waren es noch knapp mehr als 180.000 gewesen.
765 Millionen Euro Kosten
Damit erhöht sich die für die Mindestsicherung in Wien aufgewendete Summe für heuer auf rund 765 Millionen Euro. 38 Prozent des zusätzlich benötigten Geldes entfallen auf Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, die in Wien monatlich 837,76 Euro plus einmalig 1500 Euro Möbelgeld und weitere Zusatzleistungen erhalten.
Immer mehr Sparmaßnahmen nötig
Bereits jetzt explodieren die Sozialkosten und zwingen die Stadt zu mehr und mehr Sparmaßnahmen. Wie berichtet, lassen Bürgermeister Michael Häupl und Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou derzeit prüfen, ob Bezirke zusammengelegt werden könnten. Außerdem wurde eine Neustrukturierung und Straffung der Verwaltung des Wiener Krankenanstaltenverbundes in Aussicht gestellt.
Eine weitere Sparmaßnahme ist das frühere Dimmen der Straßenbeleuchtung. Die MA 33 ("Wien leuchtet") hat vor Kurzem den Bezirkschefs geschrieben, dass 60.000 der 153.200 Lampen der öffentlichen Beleuchtung eine Stunde früher auf "Halbnacht" abgedunkelt werden.
Mindestsicherung: OÖ und NÖ mit eigenen Wegen
Was die Mindestsicherung betrifft, hat Oberösterreich bereits seit dem Sommer eine eigene Lösung. In Niederösterreich soll am 17. November eine solche vom Landtag beschlossen werden und mit 1. Jänner in Kraft treten. Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) hält beide Regelungen für verfassungswidrig. Diese Einschätzung und die Kritik an ihren Ländern weisen sowohl Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer als auch der niederösterreichische ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger zurück. Die beiden Landesregelungen sehen unter anderem Kürzungen für Asylberechtigte sowie eine Wartezeit für die volle Mindestsicherung für Personen, die im Ausland gelebt haben, vor.
Stöger drängt auf gesamtösterreichische Lösung
Stöger sagte, dass ihm kompetenzrechtlich die Hände gebunden seien, weil die Sozialhilfe Landesrecht ist. Er könne deshalb die Länder nur auf freiwilliger Basis zu einer gesamtösterreichischen Lösung bringen.
Stöger betonte, dass er bis 31. Dezember jederzeit zu weiteren Verhandlungen bereit sei, auch wenn er der ÖVP schon sehr weit entgegengekommen sei. Die derzeitige 15-a-Vereinbarung mit den Ländern läuft mit Jahresende aus, ohne neuen Vertrag drohen in den Ländern neun unterschiedliche Regelungen der Sozialhilfe.
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