Einen kleinen Teilerfolg durfte die Regierung am Donnerstagabend beim Thema Schulautonomie feiern: Die Lehrergewerkschaft stimmte mehrheitlich für den Start der Begutachtungsphase für das Gesetzespaket. Der oberste Lehrervertreter, Paul Kimberger, machte aber zugleich unmissverständlich klar: "Das ist keine inhaltliche Zustimmung zum Paket." Am Ende könnte die Reform noch kippen.
"Es soll jetzt eine ergebnisoffene Begutachtung geben. Mit dem Bildungsministerium ist aber abgemacht, dass am Ende der Begutachtung erneut Verhandlungen stattfinden, die zu einer sozialpartnerschaftlichen Einigung führen sollen", so Kimberger.
"Was hier vorliegt, bringt für Schüler und Lehrer wenig"
Unter einem Autonomiepaket habe sich die Gewerkschaft etwas anderes vorgestellt. "Was hier vorliegt, ist ein Struktur- bzw. Schulorganisationspaket, das wenig für die Schüler oder die Lehrer bringt." Als Beispiel für inhaltliche Bedenken nannte Kimberger etwa die künftig mögliche Bildung von Schulclustern: "Die Ministerin hat wiederholt angekündigt, dass dies nur freiwillig passieren soll. Das kann ich aus dem Entwurf aber nicht herauslesen." Insgesamt habe die Gewerkschaft in den Verhandlungen bereits viel erreicht, "es ist aber auch noch viel zu korrigieren".
Zusammenschluss von Schulen in Clustern als zentraler Punkt
Mit der Bildungsreform soll den Schulen mehr Autonomie eingeräumt werden. Zentraler Punkt dabei ist die Möglichkeit des Zusammenschlusses von bis zu acht Schulen in Clustern unter einer gemeinsamen Leitung. So sollen etwa Ressourcen besser genutzt werden und Lehrer bei Bedarf auch an anderen Clusterschulen unterrichten. Der Clusterleiter soll einen Großteil der Verwaltung übernehmen, an den einzelnen Schulen soll es statt Direktoren nur Bereichsleiter geben, die mehr unterrichten. Dadurch frei gewordene Ressourcen sollen in Verwaltungspersonal investiert werden.
Die Clusterleiter - oder, wenn es keinen Cluster gibt, die Direktoren - erhalten in bestimmten Bereichen mehr Rechte. So können sie etwa flexible Gruppengrößen festlegen, Klassenschülermindest- und -höchstzahlen sowie Teilungsziffern fallen weg. Dadurch frei werdende Ressourcen können in Maßnahmen wie Förderangebote oder Teamteaching investiert werden. Auch die Auswahl von neuen Lehrern obliegt den Clusterleitern bzw. Direktoren.
Schulverwaltung soll unter einem gemeinsamen Dach erfolgen
Der zweite Teil der Reform betrifft die Schulverwaltung. Diese bleibt in den Grundzügen gleich, es gibt weiter getrennte Zuständigkeiten und Instanzenzüge zwischen Bund und Ländern. Die Verwaltung soll allerdings - wie schon jetzt in den östlichen Bundesländern - unter einem gemeinsamen Dach erfolgen. Die Landesschulräte werden zu Bildungsdirektionen, statt eines amtsführenden Präsidenten bekommen sie einen Bildungsdirektor, der bestimmte Kompetenzen aufweisen muss und gemeinsam von Landeshauptmann und Bildungsministerin bestimmt wird. Der bisherige Vizepräsident wird abgeschafft, die Landesschulratskollegien durch Beiräte mit lediglich beratender Funktion ersetzt.
Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) will am Freitag gemeinsam mit Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP) und den beiden Landeshauptleuten Wilfried Haslauer (ÖVP) aus Salzburg und Peter Kaiser (SPÖ) aus Kärnten das Schulautonomiepaket der Regierung präsentieren. Dann sollen die Gesetzesentwürfe "umgehend" in Begutachtung geschickt werden, hieß es aus dem Bildungsministerium.
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