Stein des Anstoßes war die Abhaltung von privaten Eucharistiefeiern im September 2011 zusammen mit fünf weiteren Gläubigen im Haus der Heizers in der Tiroler Ortschaft Absams. Solche Feiern, ohne die Anwesenheit eines geweihten Priesters, gelten in Rom als "delicta graviora", also als schweres Vergehen.
Martha Heizer, die in den 90er-Jahren das Kirchenvolks-Begehren initiierte, seither als stellvertretende Vorsitzende für "Wir sind Kirche" im Einsatz war und die Initiative seit April leitet, zeigte sich laut ORF-Bericht schockiert von der harten Strafe, die sie in eine Kategorie etwa mit Missbrauchstätern einreiht. Scheuner hatte Heizer und ihrem Mann - auch er wurde exkommuniziert - den Inhalt des Schreibens aus Rom vorgelesen. Das Dekret selbst wiesen die Eheleute aber zurück und stellten zugleich das gesamte Verfahren infrage.
"Ich empfinde es als Niederlage, dass es uns nicht gelungen ist, dass Ehepaar Heizer zum Umdenken zu bewegen und so das Verfahren zu vermeiden. Denn die Feststellung einer Selbst-Exkommunikation ist kein Sieg, sondern immer eine Niederlage für die Kirche", meinte Scheuer. Heizer könne nun innerhalb von zehn Tagen beim Bischof von Innsbruck die Rücknahme oder die inhaltliche Abänderung dieses Dekrets mit aufschiebender Wirkung beantragen.
"Es wird mit unterschiedlichem Maß gemessen"
Martha und Gert Heizer gaben am Donnerstag bekannt, dass man diese Strafe erwartet habe: "Wir haben ein Gesetz, und nach dem Gesetz müssen wir so zur Verantwortung gezogen werden", wurde das Ehepaar im ORF zitiert. "Schockiert" sei man dennoch, insbesondere da das inkriminierte Vergehen unter die "drei schweren Vergehen" falle, die sofort dem Vatikan gemeldet werden müssten - dazu gehören auch die Verletzung des Beichtgeheimnisses und der sexuelle Missbrauch. Besonders erbitternd sei es, dass sie von keinem einzigen Missbrauchstäter wisse, der exkommuniziert worden wäre. "Es wird also mit unterschiedlichem Maß gemessen", meinte Heizer.
Schönborn: "Die Tür ist jederzeit offen"
Der Wiener Erzbischof Christoph Schönborn stärkte Scheuer indes den Rücken. Es handle sich um einen Sonderweg, der "weit außerhalb unseres Glaubens liegt", hielt er in einem Statement gegenüber Kathpress fest. Scheuer habe "wirklich alles versucht".
"Wenn jemand in einem für unsere Kirche so zentralen Punkt wie der Eucharistie einen Sonderweg geht und propagiert, der weit außerhalb unseres Glaubens liegt, ist das ein schwerwiegender Schritt hinaus aus der Gemeinschaft der Kirchen", so Schönborns Stellungnahme im Wortlaut. Er verlieh auch seiner Hoffnung Ausdruck, dass das Ehepaar Heizer "wieder ganz unter das gemeinsame Dach" zurückkehren möge: "Die Tür ist jederzeit offen."
Keine Beichte, keine Sakramente
Die Exkommunikation bedeutet zwar keinen Ausschluss aus der Kirche, da gegen die Aufnahme durch Taufe kein rechtliches Mittel besteht. Dennoch ist es die härteste mögliche Strafe, da dem Exkommunizierten die Beichte versagt bleibt, er keine kirchlichen Sakramente mehr empfangen darf, ihm die Ausübung kirchlicher Ämter und Aufgaben verboten ist und er auch in keiner Messe mehr Dienst verrichten darf.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.