"Das ist ein IS- Terrorist!" - dieser anonyme Hinweis zu einem in Innsbruck lebenden Syrer langte am Donnerstag im Innenministerium ein und löste am Samstag einen Anti- Terror- Einsatz aus. Doch am Abend war der Fall geklärt: Ein Rumäne gestand, dass er den Mann aus Rache angeschwärzt hatte. Hintergrund: Eifersucht.
Am Samstagnachmittag herrschte in der Innsbrucker Innenstadt vorweihnachtliches Treiben bei Gästen und Einheimischen - und Alarmstimmung bei der Innsbrucker Polizei. Ein anonymer Hinweisgeber hatte sich gemeldet und einen 29- jährigen Syrer angeschwärzt. Offenbar so dramatisch, dass die Staatsanwaltschaft die Spezialkräfte der Cobra ausschickte, um den anerkannten Flüchtling zu verhaften.
Gegen 15 Uhr "betraten" die Spezialkräfte - in Begleitung des Entminungsdienstes und des Verfassungsschutzes - die Wohnung in der Meinhardstraße und nahmen den Flüchtling fest. Man ermittle wegen des "Verdachtes der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung", hieß es von der Innsbrucker Staatsanwaltschaft. Der E- Mail- Schreiber bezeichnete den anerkannten Flüchtling als IS- Terrorist, der einen Anschlag auf eine Veranstaltung in Innsbruck, eine Theaterpremiere, plane.
Syrer sollte mit Freundin des Rumänen nicht ins Theater gehen
Neben den ersten Befragungen begannen die Ermittler auch fieberhaft nach dem Hinweisgeber zu suchen. Das gelang noch in den frühen Abendstunden, und kurze Zeit später war der Fall geklärt. Ein Rumäne (61) konnte ausgeforscht werden, und dieser gestand dann auch, aus privater Rache den 29- jährigen Syrer angeschwärzt zu haben. Hintergrund ist offenbar eine ordentlichen Portion Eifersucht. Der Rumäne wollte mit seiner "Aktion" verhindern, dass der Syrer mit der Lebensgefährtin (55) des 61- Jährigen die erwähnte Veranstaltung besucht. Der verhaftete Syrer wurde sofort in Freiheit entlassen.
Auf den Urheber der Verleumdung wartet nun ein Rattenschwanz an Konsequenzen. Er wird nicht nur wegen Verleumdung und Vortäuschung einer gerichtlich strafbaren Handlung angezeigt, sondern auch für die Kosten des von ihm verursachten Polizeieinsatzes belangt werden.
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