Visaanträge steigen
D: 390.000 Syrer dürfen ihre Familien nachholen
Die Zahl der Flüchtlinge nach Europa geht mittlerweile zwar deutlich zurück, doch im kommenden Jahr könnten Hunderttausende Familien anerkannter Asylbewerber nach Deutschland kommen. Wie die "Bild"-Zeitung am Dienstag berichtete, haben alleine 390.000 Syrer die Erlaubnis zur Familienzusammenführung.
Das deutsche Blatt beruft sich auf eine Einschätzung der Bundesregierung und zitierte aus einem internen Papier. Demnach ergibt sich aus den Asylentscheidungen der Jahre 2015 und 2016 "ein Potenzial von Syrern, die berechtigt wären, Familienangehörige nachzuholen, von 267.500 Personen". Laut Gesetz dürfen in Deutschland nur Minderjährige einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.
Wenn im März 2018 die Aussetzung des Anspruchs auf Familiennachzug anläuft, könnten dem Bericht zufolge noch einmal etwa 120.000 syrische Antragsberechtigte hinzukommen. Angesichts der hohen Flüchtlingszahlen entschied die deutsche Bundesregierung im vergangenen Jahr mit dem Asylpaket II, neu ankommenden Flüchtlingen nur noch den sogenannten subsidiären Schutz zu gewähren und den Familiennachzug ab März 2018 für zwei Jahre auszusetzen.
Visaanträge: Derzeit Wartezeiten von bis zu 16 Monaten
Bislang wurden laut Bericht seit 2015 insgesamt 230.000 Nachzugsvisa für Familienangehörige erteilt. Knapp die Hälfte davon sei an Syrer und Iraker gegangen. Gebremst werde der Nachzug bisher durch lange Wartezeiten an den deutschen Auslandsvertretungen. Auf einen Termin für Visaanträge müssten Interessenten derzeit bis zu 16 Monate warten.
Die Zahlen seien eine Folge des starken Flüchtlingszuzugs der vergangenen Jahre. Anerkannte Asylbewerber haben das Recht, ihre Familie nachzuholen.
Österreich: Familiennachzug erst nach drei Jahren möglich
In Österreich können seit dem Vorjahr subsidiär Schutzberechtigte erst nach drei Jahren unter Erfüllung bestimmter Zusatzvoraussetzungen einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Voraussetzungen dafür sind etwa eine geeignete Unterkunft bzw. der Nachweis eines geregelten Einkommens. "Familienzusammenführung ist wichtig. Allerdings ist Österreich unter den am meisten belasteten EU-Staaten im Asylbereich. Nachdem hauptsächlich junge Männer nach Österreich kommen, braucht es hier eine klare Regelung. Wir schränken daher den Familienzuzug bei subsidiär Schutzberechtigten ein, um keine zusätzlichen Anreize zu schaffen", sagte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) Ende Juni.
Zahlen über Familienzusammenführungen für das erste Halbjahr 2017 liegen noch nicht vor. 2016 wurden laut Innenministerium 9494 Visaanträge gestellt, das entspricht einem Anstieg der Anträge von 22 Prozent gegenüber 2015. In 6794 Fällen wurde eine positive Wahrscheinlichkeitsprognose getroffen. Das heißt die jeweilige Vertretungsbehörde im Ausland konnte ein Visum zur Einreise erteilen. 74 Prozent der Anträge stammten von Syrern.
Frist bei Familiennachzug: Scharfe Kritik von Pro Asyl und UNHCR
Organisationen wie Pro Asyl oder das UNO-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR kritisierten die österreichische Vorgehensweise scharf. Wenn Flüchtlinge nicht ihre Familie nachholen dürften, gefährde das die Integration, hieß es. Wer Angst um die Angehörigen habe, bringe oft nicht die Energie auf, eine neue Sprache zu lernen und eine Arbeit zu suchen.
Das UNHCR fordert die künftige österreichische Bundesregierung dringend auf, die dreijährige Frist zur Familienzusammenführung von subsidiär Schutzberechtigten wieder abzuschaffen. Diesen sollten vielmehr dieselben Rechte wie Flüchtlingen eingeräumt werden. Außerdem setzt man sich für einen großzügigeren Familienbegriff ein, der berücksichtigt, dass engste soziale Bindungen und Abhängigkeit von Unterstützung auch im erweiterten Familienkreis bestehen können.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.