Nach Polit-Streit
Deutschland: Jetzt kommt das Verbot von Kinderehen
In Deutschland war im Vorjahr angesichts der Einreise von Hunderttausenden Flüchtlingen ein heftiger Polit-Streit über Kinderehen entbrannt. Jetzt hat sich die Koalition laut einem Zeitungsbericht auf ein Verbot von Kinderehen geeinigt. Geplant sei, dass künftig alle Ehen von Personen unter 16 Jahren "nichtig" sein sollen.
Laut einem Bericht der "Welt" habe man sich bei CDU und SPD am Dienstag grundsätzlich darauf verständigt, den Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) zügig umzusetzen. Demnach sollen künftig alle Ehen von Personen unter 16 Jahren nichtig sein. Dies solle auch für im Ausland eingegangene Ehen gelten. Dabei werde der Zeitpunkt der Eheschließung entscheidend sein. Außerdem ist vorgesehen, die Ehemündigkeit prinzipiell auf 18 Jahre anzuheben.
Koalition bei Ausnahmefällen weiterhin uneins
In einem Punkt gebe es allerdings weiterhin Differenzen: Nach den Vorstellungen der Union sollen die Jugendämter verpflichtet werden, bei Familiengerichten zu beantragen, Auslandskinderehen in der Altersgruppe der 16- bis 18-Jährigen aufzuheben. Das Justizministerium will dagegen Ausnahmen für Härtefälle zulassen.
"Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen", sprach sich Özoguz im November gegen ein allgemeines Verbot aus - und erntete damit scharfe Kritik.
Nicht nur aus den Reihen der Union wurde Özoguz attackiert. Auch Frauenrechtlerinnen hielten die Argumente der SPD-Politikerin für ungültig. "Das Sorgerecht für die Kinder wird in dem Land verhandelt, in dem das Kind lebt. Und in Deutschland wird nach dem Wohle des Kindes und nicht nach den Gepflogenheiten des Herkunftslandes entschieden", sagte etwa die Anwältin Seyran Ates gegenüber "Spiegel Online".
1475 Minderjährige in Deutschland verheiratet
Laut Ausländerzentralregister waren Ende Juli 2016 insgesamt 1475 in Deutschland lebende ausländische Minderjährige verheiratet. 361 von ihnen waren jünger als 14 Jahre, 120 waren 14 oder 15 Jahre alt. Die Dunkelziffer dürfte aber höher sein.
Bei den meisten Betroffenen (1152) handelt es sich um Mädchen. Sie dürften bereits in der Heimat mit einem Erwachsenen verheiratet worden sein. Die größte Gruppe der minderjährig Verheirateten stammt aus Syrien, gefolgt von Afghanistan und dem Irak. Aber auch das EU-Land Bulgarien ist mit 65 bekannten Fällen prominent vertreten.
In Österreich liegt das Mindestalter für die Ehefähigkeit ebenfalls bei 18 Jahren. Heiraten können allerdings bereits 16-Jährige, wenn der Ehepartner volljährig ist und die Person für diese Ehe reif erscheint. Bei Minderjährigen muss ein Obsorgeberechtigter in die Ehe einwilligen. Ausländische Staatsangehörige müssen für eine Heirat in Österreich ein Ehefähigkeitszeugnis ihres jeweiligen Heimatlandes vorlegen.
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