Wegen Justizreform
EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen
Brüssel leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen ein, nachdem Staatspräsident Andrzej Duda am Dienstag ein Gesetz unterzeichnet hat, das die Unabhängigkeit der Gerichte weiter einschränkt. Die Regierung in Warschau habe einen Monat Zeit, um auf das Warnschreiben zu antworten, teilte die EU-Kommission am Samstag mit.
Die Kommission meldete in ihrer Aussendung erneut mehrere Kritikpunkte an der Justizreform an. Konkret sieht das von Duda unterzeichnete Gesetz vor, dass der polnische Justizminister künftig alle leitenden Richter an den gewöhnlichen Gerichten einschließlich der Berufungsgerichte ernennen oder entlassen kann.
EU sieht Unabhängigkeit der Gerichte in Gefahr
Die EU-Kommission stößt sich nach eigenen Angaben vor allem daran, dass das Gesetz unterschiedliche Pensionsalter für Männer (65 Jahre) und Frauen (60 Jahre) vorsieht. Das widerspreche der EU-Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter in der Arbeitswelt. Indem der Justizminister die Amtszeit der Richter auch über das erreichte Pensionsalter hinaus verlängern oder sie nach eigenem Ermessen vorzeitig beenden kann, werde zudem die Unabhängigkeit der Gerichte untergraben, hieß es. Dem Justizminister sei darüber hinaus kein Zeitrahmen vorgegeben, in dem er über eine Verlängerung des Richteramts entscheiden müsse.
Der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, hat Warschau am Freitag angeboten, den Dialog über die Justizreform wiederzubeleben. Polens Außenminister und Justizminister seien nach Brüssel eingeladen worden, hieß es. Timmermans hatte die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens bereits am Mittwoch angekündigt.
Die in Polen regierende PiS-Partei hatte in den vergangenen Wochen insgesamt vier Gesetze verabschiedet, die nach Ansicht der EU-Kommission Rechtsstaat und Gewaltenteilung in dem ostmitteleuropäischen Mitgliedsland bedrohen. Ein Gesetz über die Landesjustizschule war schon Anfang Juni in Kraft getreten. Gegen zwei Gesetze zur Reform des Obersten Gerichtes und des Landesrichterrats legte Staatspräsident Andrzej Duda am Montag Veto ein.
Bereits dritte Empfehlung aus Brüssel an Warschau
Gegen Polen läuft schon seit Anfang 2016 ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit, weil die Regierung aus Sicht der EU-Kommission die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts (nicht identisch mit dem Obersten Gericht) beschnitt. Auf bisher zwei Empfehlungen hat Warschau laut EU nicht zufriedenstellend reagiert. Nun schickt Brüssel eine dritte Empfehlung an Warschau.
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