Bad-Aibling-Drama
Fahrdienstleiter fasst dreieinhalb Jahre Haft aus
Zehn Monate nach dem Zugunglück von Bad Aibling in Bayern ist der Fahrdienstleiter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 40-Jährige sei der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig, befand das Landgericht Traunstein am Montag. Bei dem Zusammenstoß zweier Züge waren am 9. Februar zwölf Menschen gestorben und 89 weitere teils lebensgefährlich verletzt worden. Der Mann hatte bis kurz vor dem Zusammenprall das Fantasy-Rollenspiel "Dungeon Hunter 5" auf seinem Handy gespielt.
Vom Spielen abgelenkt, hatte der Fahrdienstleiter mehrere Signale im Stellwerk falsch gestellt, wie die mehrtägige Beweisaufnahme im Prozess das Ermittlungsergebnis bestätigte. Beim Absetzen eines Notrufes drückte er zu allem Unglück auch noch eine falsche Taste, der Alarm erreichte die Lokführer nicht. Der Frontalzusammenstoß auf eingleisiger Strecke war daraufhin nicht mehr zu verhindern.
An einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung hatte nach sechs Verhandlungstagen kein Zweifel mehr bestanden. Selbst die Verteidiger des Fahrdienstleiters räumten dies ein. Allerdings hielten sie eine Bewährungsstrafe für ausreichend, für sie kam allenfalls eine Haftstrafe von maximal zweieinhalb Jahren infrage.
Gericht lobt "sachlichen Verhandlungsstil"
Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte vier Jahre Gefängnis beantragt. Die Hinterbliebenen der Todesopfer und die verletzten Passagiere schlossen sich als Nebenkläger dieser Forderung im Wesentlichen an. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre. Das Gericht betonte bei seinem Urteilsspruch, alle Beteiligten hätten zu einem "ruhigen und sachlichen Verhandlungsstil" beigetragen.
Abweichend von der Anklage verurteilte das Gericht den Mann bezüglich der fahrlässigen Körperverletzung wegen 85 und nicht wegen 89 Taten. Das Gericht ordnete außerdem die Fortdauer der Haft für den seit dem Frühjahr in Untersuchungshaft sitzenden Beschuldigten an.
Veraltete Signaltechnik: Bahn bleibt schadlos
Bekannt wurde in dem Prozess auch, dass die Bahn auf der Unglücksstrecke seit mehr als 30 Jahren veraltete Signaltechnik einsetzt. Eine Vorschrift von 1984, zusätzliche Anzeigen zu installieren, war nicht umgesetzt worden, wie ein Unfallexperte des staatlichen Eisenbahn-Bundesamtes aussagte. Allerdings muss die Bahn dies nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten tun.
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