Flüchtling angeklagt

Frau vergewaltigt: Polizei hielt Notruf für Scherz

Ausland
28.05.2017 08:14

Die brutale Vergewaltigung einer 23-jährige Camperin durch einen 31-jährigen Flüchtling aus Ghana in der deutschen Stadt Bonn Anfang April hat für die zuständige Polizeidienststelle ein Nachspiel. Wie erst jetzt bekannt wurde, hatte eine Beamtin den Notruf des Freundes der Frau zunächst als üblen Scherz abgetan. "Hallo, meine Freundin wird gerade vergewaltigt", soll der Anrufer laut zitierter Anklageschrift geflüstert haben. Daraufhin soll die Polizistin lediglich gefragt haben: "Sie wollen mich nicht verarschen, oder?" Der Prozess gegen den Vergewaltiger beginnt voraussichtlich im September.

Laut "Rheinischer Post" habe die Beamtin nach dem kurzen Gespräch zwar versprochen, die Kollegen zu schicken, aber keinerlei Hilfe am Telefon geleistet, sich mit "Danke, tschö" verabschiedet und aufgelegt. Auch ein zweiter Anruf in der Notrufzentrale blieb demnach erfolglos. Der Freund des Opfers wurde lediglich an eine andere Polizeidienststelle verwiesen - mit dem Hinweis: "Die können das richtig koordinieren."

Polizei räumt Fehler ein
Die Polizei bestätigte den Vorgang am Samstag gegenüber "RP Online" nicht. Der Sprecher der Bonner Polizei räumte aber ein, dass die "aufnehmende Beamtin in der Leitstelle nach unseren Feststellungen die Umstände des ersten Anrufs zunächst nicht richtig eingeordnet und sprachlich unangemessen reagiert hat".

Afrikaner erhielt negativen Asylbescheid
Dem mutmaßlichen Täter - einem 31-jährigen Flüchtling aus Ghana, dessen Asylverfahren abgelehnt worden war - werden Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall sowie schwere räuberische Erpressung vorgeworfen. Der Mann soll die 23-Jährige aus Baden-Württemberg und ihren Freund in der Nacht auf den 2. April in der Bonner Siegaue überfallen und mit einer Astsäge bedroht haben. Dann soll er die Studentin vor dem Zelt vergewaltigt haben.

Vergewaltiger sitzt in U-Haft
Der Fall hatte auch überregional für Entsetzen gesorgt. Der Mann wurde fünf Tage später festgenommen und ist seitdem in Untersuchungshaft. Spaziergänger hatten ihn anhand eines Phantombildes erkannt und die Polizei alarmiert. Der Verdächtige bestreitet die Tat. Der Prozess vor der 10. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts soll frühestens Ende September beginnen.

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