Ansbach-Anschlag
Linkspolitiker bat um Bleiberecht für Attentäter
Der Selbstmordattentäter von Ansbach hatte eigentlich einen anerkannten Flüchtlingsstatus in Bulgarien und hätte aus Deutschland dorthin abgeschoben werden sollen. Doch das ist nicht rechtzeitig passiert. Wie die "Bild"-Zeitung am Dienstag berichtete, hatte sich ein Abgeordneter der Linken besonders für ein Bleiberecht für den 27-jährigen Syrer eingesetzt.
Der Bundestagsabgeordnete Harald Weinberg appellierte an die Stadtverwaltung von Ansbach, von einer Abschiebung abzusehen, zumindest bis eine medizinische Behandlung des 27-Jährigen erfolgt sei, hieß es weiter. Für einen Fehler hält Weinberg seine Entscheidung nicht: "Nach allem, was ich damals wusste, würde ich heute wieder so entscheiden." Wenn er aber an die Opfer des Anschlags denke, habe er ein "schlechtes Gewissen", so der Politiker gegenüber der "Bild".
Syrer soll in Bulgarien misshandelt worden sein
Weinberg ist auch im Besitz eines Schreibens des Syrers, in dem sich dieser über brutale Misshandlungen durch die bulgarische Polizei beklagt und seine Angst zum Ausdruck bringt, wieder in deren Gewalt zu gelangen. Angeblich soll der spätere Attentäter geschlagen worden sein, weil er seine Fingerabdrücke nicht abgeben wollte.
Zudem habe die Polizei ihn zwei Monate lang in einer Einzelzelle festgehalten. Eine medizinische Behandlung habe er nicht erhalten. Der Mann berichtete von einem Raketenangriff auf sein Haus im syrischen Aleppo, bei dem er verletzt worden sei. "Einige Metallsplitter befanden sich in meinen Armen und Beinen." Seine Frau und sein Kind seien bei dem Angriff ums Leben gekommen.
Per Flugzeug nach Österreich gereist
Laut dem Schreiben kam er am 16. Juli 2013 über die türkische Grenze nach Bulgarien und setzte danach seinen Weg durch Serbien fort. Dort sei er von Polizisten gestoppt und nach Bulgarien zurückgebracht worden. Nach dem Gefängnisaufenthalt sei er in einem Flüchtlingscamp gewesen. Eine Hilfsorganisation habe ihn zum Arzt geschickt, dieser ihn dann ins Krankenhaus überwiesen. Eine Operation sei jedoch nicht möglich gewesen, daher sei er per Flugzeug nach Österreich gereist.
Dort sei er festgenommen worden und ins Krankenhaus gekommen, wo er operiert worden sei. "Jedoch wollte mich die Behörden noch vor Beendigung aller Operationen wieder nach Bulgarien abschieben. Deswegen sah ich mich auch gezwungen, Österreich zu verlassen. Und suche nun in Deutschland Schutz", schrieb der Mann.
90 Tage Aufenthaltserlaubnis für Schengenraum
Wie Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck bestätigte, hatte der spätere Selbstmordattentäter 2014 einen Asylantrag in Österreich gestellt. Wegen eines positiv beschiedenen Antrags in Bulgarien im Jahr zuvor sei dieser jedoch abgelehnt worden. Der Syrer sei nicht aus Österreich ausgewiesen worden, weil er über ein von Bulgarien ausgestelltes "Konventionsreisedokument" verfügte, das einen 90-tägigen Aufenthalt im Schengenraum erlaube, so Grundböck. Dass er in einem österreichischen Spital operiert worden sei, konnte der Sprecher nicht betätigen.
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