Fall schockte D
Mord an Studentin: Jetzt will Flüchtling auspacken
Der Fall sorgte über die Grenzen Deutschlands hinweg für Erschütterung: Unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen hat am Dienstag vor dem Landgericht Freiburg der Mordprozess gegen Hussein K. begonnen. Dem Flüchtling wird zur Last gelegt, eine 19-jährige Studentin im vergangenen Oktober in Freiburg vergewaltigt und ermordet zu haben. Die Bewusstlose ertrank im seichten Ufergewässer des Flusses Dreisam, wo der Täter sie nach der Tat abgelegt hatte. Besonders brisant: Im Zuge der Mordermittlungen gegen den Flüchtling hatte sich herausgestellt, dass K. ein bereits verurteilter Gewaltverbrecher ist.
Hatte Hussein K. bislang geschwiegen, was die Mordnacht betrifft, erklärte der Flüchtling am Dienstag überraschend, nun doch Angaben zur Tat und zu seiner Person machen zu wollen - die Öffentlichkeit soll von Teilen der Aussage jedoch ausgeschlossen werden. Die Zuschauer müssten den Saal verlassen, sobald der Beschuldigte unter anderem Angaben zu seiner Sexualbiografie mache, so die vorsitzende Richterin.
Die Medizinstudentin Maria L. hatte in der Nacht auf den 16. Oktober 2016 auf einer Party der Universität Freiburg gefeiert und war spätnachts auf dem Heimweg, als sie an der Dreisam, nur noch rund eineinhalb Kilometer von ihrem Wohnheim entfernt, von ihrem Mörder vom Fahrrad gerissen und in ein Gebüsch am Ufer des Flusses gezerrt wurde.
Opfer in Kopf und Brust gebissen und brutal vergewaltigt
Der Staatsanwalt schilderte zum Auftakt der Verhandlung das grausame Vorgehen von Hussein K.: Demnach lauerte der Angeklagte der 19-Jährigen kurz vor 3 Uhr am Flussufer auf. Der Flüchtling soll seinem Opfer dann dreimal unter anderem in Kopf und Brust gebissen und der jungen Frau die Kleider ausgezogen haben. Dann würgte und vergewaltigte er sie brutal.
Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass der Angeklagte die 19-Jährige nach der Vergewaltigung im knietiefen Wasser der Dreisam ablegte. Maria L., die sich in ihrer Freizeit sozial engagiert und unter anderem beim Bau einer Schule in Ghana geholfen hatte, ertrank. Eine Joggerin fand die Leiche der jungen Frau am nächsten Morgen. "Wenn der Täter das Opfer nicht in den Fluss geworfen hätte, dann würde Maria L. heute noch leben", beschrieb der Staatsanwalt zu Prozessbeginn den Tathergang - und sorgte damit für Aufschreie im Publikum.
In Griechenland zu zehn Jahren Haft verurteilt
Hussein K. wurde rund sieben Wochen nach der Tat Anfang Dezember festgenommen. Der Fall sorgte bundesweit für großes Aufsehen. Nach der Festnahme des Verdächtigen stellte sich heraus, dass er vor seiner Flucht nach Deutschland in Griechenland eine 20-Jährige fast umgebracht hatte - er hatte die junge Frau auf der Insel Korfu eine Klippe hinuntergestoßen. K. kam in Haft, wurde im Zuge einer Amnestie aber wieder freigelassen. Dann tauchte er unter und 2015 als angeblich minderjähriger Flüchtling unerkannt in Deutschland wieder auf.
K. stammt eigenen früheren Angaben zufolge aus Afghanistan. Die deutschen Ermittler hatten jedoch Hinweise, dass er in Wirklichkeit im Iran aufgewachsen war - was er vor Gericht nun auch zugab. Er sprach am Dienstag über seine Zeit im Iran nach der Ausweisung aus Afghanistan - die laut der vorsitzenden Richterin mit dem Besuch und Problemen in einer Koranschule zusammenhängen soll. Hussein K. berichtete weiter, dass er "13 oder 14 Jahre alt war", als er nach Teheran kam. Er soll dort etwa eineinhalb bis zwei Jahre geblieben sein. Er habe schwarz gearbeitet und keine Ausweispapiere gehabt.
Beim Alter gelogen: "Deswegen habe ich gesagt, ich bin 16"
Auch wegen der fehlenden Dokumente blieb sein genaues Alter bislang unklar. Am Dienstag gab der Angeklagte jedoch an, die deutschen Behörden bei seiner Einreise belogen zu haben, was sein Alter betrifft. "Ich war 18, wusste aber, dass man als Minderjähriger besser behandelt wird und in einem Heim für Jugendliche leben kann. Deswegen habe ich gesagt, ich bin 16."
Während Hussein K. erklärte, tatsächlich 19 Jahre alt zu sein, hält die Staatsanwaltschaft ihn allerdings für mindestens 22. Zwei Altersgutachten sollen dies im Laufe des Prozesses untermauern. Wegen der Zweifel an seinem Alter wird der Prozess vor der Jugendkammer des Gerichts verhandelt - bei einem Schuldspruch kann diese je nach Bewertung aber auch nach Erwachsenenstrafrecht urteilen.
Auch am Prozesstag war das Publikumsinteresse riesig: Bereits zwei Stunden vor Beginn der Verhandlung standen die Zuschauer vor dem Landgericht Schlange. Für den Prozess sind zunächst 16 Verhandlungstage anberaumt. Das Urteil könnte frühestens im Dezember fallen. Gehört werden sollen 45 Zeugen sowie zehn Sachverständige.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.