Religionskonflikt
Muslima wollte keine Männer waschen – Kündigung!
Aufregung um eine Muslima in Deutschland: Weil sich die Pflegehelferin geweigert hatte, männliche Patienten zu waschen, hat ihr Arbeitgeber sie nach nur einer Woche im Dienst fristlos entlassen. Die 40-Jährige ging gerichtlich gegen ihre Kündigung vor, jedoch ohne Erfolg.
Das Arbeitsgericht Mannheim im Bundesland Baden-Württemberg entschied am Donnerstag, dass die Kündigung rechtens war. "Ich will doch nur für mein Recht kämpfen, zu arbeiten", appellierte die gebürtige Litauerin, die seit drei Jahren in Deutschland lebt, während der Verhandlung.
"Meine Religion verbietet, Männer zu waschen"
Sie wolle sich nur integrieren, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Sie verstehe nicht, warum ein Unternehmen nicht darauf Rücksicht nehmen könne, dass es ihre Religion verbiete, Männer zu waschen. In Litauen habe sie Medizin studiert, aber in Deutschland fehle ihr die Arbeitserlaubnis. Deswegen schlage sie sich derzeit als Pflegehelferin durch.
Richterin: "Es kann Ihnen nicht alles zurechtgezaubert werden"
Die zuständige Richterin verteidigte gegenüber der Muslima das Gerichtsurteil: "Sie können Ihre Religion hierzulande frei ausüben. Aber an ihrem Arbeitsplatz kann Ihnen nicht alles zurechtgezaubert werden. Sie müssen sich daher an die Spielregeln halten."
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