Deutsches Gericht:
Niqab-Verbot für muslimische Schülerin rechtens
Eine muslimische Frau aus der norddeutschen Stadt Osnabrück im Bundesland Niedersachsen darf keinen Gesichtsschleier im Unterricht eines Abendgymnasiums tragen. Das Verwaltungsgericht hat am Montag einen Antrag der Frau auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt. Die 18-Jährige, eine Deutsche muslimischen Glaubens, war gegen die Entscheidung ihrer Schule vorgegangen, die darauf bestanden hatte, dass die junge Frau ohne ihren Niqab am Unterricht teilnimmt - dieser Schleier lässt nur einen schmalen Sehschlitz frei.
Die 18-Jährige erschien am Montag nicht zu dem Termin am zuständigen Verwaltungsgericht. Wegen des großen Medieninteresses habe sie abgesagt, erklärte ein Gerichtssprecher. Das Gericht lehnte daraufhin ihren Antrag auf Gewährung eines vorläufigen Rechtsschutzes ab und bestätigte die Entscheidung der Schulbehörde. Die Schülerin hat nun noch die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.
Muslima besitzt deutsche Staatsbürgerschaft
Die junge Frau besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft, sie wurde erst vor Kurzem volljährig. Ihre familiären Wurzeln liegen nach Angaben des Gerichtssprechers in einem Nachfolgestaat des früheren Jugoslawien. Im April hatte die Muslima die Zulassung zum Abendgymnasium bekommen. Die junge Frau wollte im Unterricht aber ihren Niqab nicht abnehmen. "Für einen Teil ihrer Glaubensausübung ist es wichtig, den Niqab anzulegen", erläuterte der Gerichtssprecher das Argument der 18-Jährigen.
Schülerin vertraute sich nur einer Person an
Die Schülerin war lediglich dazu bereit gewesen, vor Unterrichtsbeginn gegenüber einer weiblichen Schulmitarbeiterin ihren Schleier zu lüften und so ihre Identität feststellen zu lassen. Das reichte dem Gymnasium aber nicht, es widerrief die Zulassung der jungen Frau zum Unterricht. Der Gerichtssprecher sagte, der Richter habe das persönliche Erscheinen der jungen Frau angeordnet, weil er im Gespräch ihre religiösen Motive genauer erkunden wollte. Insofern habe durchaus die Chance bestanden, dass das Gericht im Sinne der Schülerin entschieden hätte.
In dem Streit um das Tragen des Niqab treffen zwei von der deutschen Verfassung garantierte Rechte aufeinander: Die in Artikel 4 garantierte Religionsfreiheit und der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, der in Artikel 7 des Grundgesetzes geregelt ist. Beide Rechte hätte das Gericht gegeneinander abwägen müssen, sagte der Sprecher.
Schulbehörde: "Keine offene Kommunikation gewährleistet"
Aus Sicht der niedersächsischen Schulbehörde wäre beim Tragen eines Niqab im Klassenraum keine offene Kommunikation mehr gewährleistet. Eine Behördensprecherin sagte, für das Miteinander im Unterricht sei nicht nur das gesprochene Wort wichtig, sondern es gehe auch um nonverbale Elemente wie die Körpersprache. Auch die eindeutige Identifikation der Schülerin sei wegen des Niqab nicht möglich. Die Religionsfreiheit müsse in diesem Fall nach Auffassung der Behörde hinter dem Bildungs- und Erziehungsauftrag des Staates zurücktreten.
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