Attacke in Berlin
Obdachlosen angezündet: Haupttäter muss in Haft
Knapp ein halbes Jahr nachdem sie - ausgerechnet am Heiligen Abend - einen Obdachlosen (37) in einer Berliner U-Bahn-Station angezündet hatten, wurde den Angreifern am Dienstag der Prozess gemacht. Der Haupttäter (21) fasste wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zwei Jahre und neun Monate Haft aus. Die Flüchtlinge hatten sich wenige Tage nach der Tat freiwillig der Polizei gestellt.
Drei 17 bzw. 18 Jahre alte Komplizen wurden wegen Beihilfe zu Jugendstrafen von jeweils acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zwei weitere Angeklagte im Alter von 16 und 19 Jahren bekamen wegen unterlassener Hilfeleistung jeweils vier Wochen Arrest aufgebrummt und müssen gemeinnützige Arbeit leisten.
Versuchte gefährliche Körperverletzung wiegt aus juristischer Sicht nicht so schwer wie versuchter Mord. Diesen Vorwurf hatte die Staatsanwaltschaft gegen die sechs jungen Männer in ihrer Anklage erhoben. Für den 21-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes vier Jahre Haft gefordert. Dem folgte das Gericht nun nicht.
Augenzeugen löschten Feuer
Den Flüchtlingen aus Syrien bzw. Libyen war vorgeworfen worden, den Obdachlosen auf einer Bank im Kreuzberger U-Bahnhof Schönleinstraße angezündet zu haben. Der ahnungslose Mann aus Polen blieb unverletzt, weil Fahrgäste rasch reagierten und den Brand löschten.
Die Tat hatte zu den Weihnachtsfeiertagen 2016 Entsetzen ausgelöst. Die Angreifer stellten sich kurz nach der Tat an unterschiedlichen Polizeistationen. Sie waren bereits polizeibekannt.
Angeklagte wollten Opfer "durch kleines Feuerchen aufschrecken"
Die Angeklagten hatten im Prozess einen Tötungsversuch zurückgewiesen. Der 21-Jährige gab aber zu, ein Taschentuch in Brand gesteckt zu haben. Er habe den Mann aber "nur durch ein kleines Feuerchen aufschrecken wollen". Seine Begleiter erklärten, sie hätten mit der Tat nichts zu tun.
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