Bestimmung in Kraft

Wien: Kindergärten müssen jetzt Konfession angeben

Österreich
11.09.2017 11:59

Vor allem in Debatten rund um sogenannte Islam-Kindergärten ist die Stadt Wien wiederholt in die Kritik geraten - nicht zuletzt auch deshalb, weil die religiöse Ausrichtung privater Träger nicht verpflichtend erhoben wurde. Das ändert sich nun: Bei allen Neugenehmigungen müssen Betreiber, die eine spezifische Glaubensrichtung lehren, diese klar angeben. Bestehende müssen die Infos nachreichen.

Diese Bestimmung ist Teil des neuen Religionsleitfadens für Kindergärten, der im Rathaus in den vergangenen Monaten erarbeitet wurde, sowie einer Novelle des Kindergartengesetzes, das in Kürze in Begutachtung geht und Anfang 2018 in Kraft treten soll. Im achtseitigen Leitfaden "Ethik im Kindergarten. Vom Umgang mit Religionen, Weltanschauungen und Werten", über dessen Fertigstellung am Montag Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) informierte, heißt es auf Seite 5: "Orientiert sich der Bildungsalltag einer elementarpädagogischen Einrichtung an einer spezifischen Glaubensrichtung, so ist Eltern bzw. Obsorgeberechtigten gegenüber klar zu deklarieren, wie religiöse Erziehung stattfindet."

Jürgen Czernohorszky (Bild: Reinhard Holl)
Jürgen Czernohorszky

Von Soll- zu Muss-Bestimmung
Im Klartext bedeutet das, dass religiöse Vereine als Träger privater Kindergärten die Konfession nun eindeutig angeben müssen - egal, ob etwa katholisch, islamisch oder jüdisch, wie eine Sprecherin von Czernohorszky sagte. Die Angabe der Religion sei bisher gewissermaßen eine Soll-Bestimmung gewesen, nun werde sie zur Muss-Bestimmung. Diese gilt nicht nur für alle Neugenehmigungen. Schon bewilligte Einrichtungen müssen die Informationen gegebenenfalls nachreichen, sprich im pädagogischen Konzept ergänzen.

Der Bildungsstadtrat hatte die Erarbeitung eines Religionsleitfadens - als Präzisierung der Bildungsplanbestimmungen - und die Gesetzesnovelle schon im Sommer angekündigt. Außerdem will die Stadt künftig genauer schauen, ob die Fördersteller auch die entsprechende wirtschaftliche Kompetenz mitbringen. Eine stärkere Kooperation mit dem Verfassungsschutz soll es ebenfalls geben.

(Bild: APA/dpa/Uli Deck)

Religion nicht an Glaubensrichtung gebunden
Im Leitfaden wird u. a. festgehalten, dass "eine ideologische Indoktrinierung der Kinder oder andere Zwangsausübungen" eindeutig abgelehnt würden. Außerdem sei Religion als Bildungsinhalt "grundsätzlich nicht an eine spezifische Glaubensrichtung gebunden". Auch im Falle konfessioneller Kindergärten dürfe den Kids "nicht nur eine Religion als ausschließliche einzige Weltanschauung" vermittelt werden, wird festgehalten.

Außerdem müssen sich alle Einrichtungen in ihren Leitbildern und Konzepten, aber auch im Betreuungsalltag an vier Grundsätze halten: den demokratischen Rechtsstaat, die Gleichstellung von nicht religiösen und religiösen Menschen bzw. Menschen unterschiedlicher Glaubenszugehörigkeit, die Gleichberechtigung der Geschlechter und die "Offenheit und Dialogbereitschaft gegenüber der Pluralität der Gesellschaft".

Präsentation von Islam-Studie noch vor Wahl
Im Zusammenhang mit Islam-Kindergärten haben Integrationsministerium und Stadt Wien außerdem schon im Vorjahr eine weitreichende Studie in Auftrag gegeben, die Ergebnisse sollen noch vor der Nationalratswahl am 15. Oktober der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

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