Am kommenden Freitag hätte das Zivilrechtsverfahren des Ehepaars Grasser gegen ihren Vermieter Klausner beginnen sollen. Die Familie klagte ursprünglich auf "Zuhaltung des Mietvertrags", um das Wohnrecht in dem Haus nach dem Rauswurf im Herbst 2007 wieder zu erlangen.
Das Ehepaar Grasser hatte sich mit dem Holzindustriellen Klausner zerkracht. Klausner verwaltet alle landwirtschaftlichen Gebäude seiner Familie. Weil kein schriftlicher Mietvertrag existiert, beruft sich das Ehepaar auf eine mündliche Vereinbarung.
Als Zeuge hätte unter anderem Karl Spörr, Leiter der Abteilung für Bau- und Raumordung, aussagen sollen. Dabei wäre es vermutlich um die Benützungsbewilligung gehen, nachdem der Hof ursprünglich als landwirtschaftlicher Betrieb nach den in Tirol geltenden Regelungen an Nichtlandwirte eigentlich gar nicht vermietet hätte werden können.
Grasser und seine Ehefrau hatten den Bauernhof "Unterhirzing" Ende 2005 zu ihrem Wunschdomizil auserkoren. Doch es dauerte fast ein Jahr, bis sie auch offiziell den Hof mieten konnten.
Nach heftigen Debatten hatte Kitzbühels Bürgermeister Klaus Winkler zwei Tage vor Weihnachten 2006 den Verwendungszweck des Anwesens vom "Ansuchen auf Änderung des Verwendungszweckes von landwirtschaftliches Wohn- und Betriebsgebäude" in "Wohngebäude im Freiland" geändert. Zuvor waren schon die landwirtschaftlichen Flächen vom Hof abgetrennt worden. Nach dem Streit mit dem Industriellen Fritz Klausner musste die Familie Grasser den Hof wieder verlassen.
Bild (c) Reinhard Holl
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