Vorsicht, Falle!

Überraschende neue Verkehrsregeln in Italien

Motor
08.05.2008 15:05
Pfingsturlaubsreisende nach Italien aufgepasst: Italien hat seine Strafen für Verkehrsdelikte seit dem letzten Sommer saftig erhöht, informiert der ARBÖ – und es gibt teils ungewöhnliche Regeln. So dürfen Führerscheinneulinge nur leistungsschwache Autos fahren, und das mit einem Maximaltempo von 100 km/h. "Es gibt drakonische Geldstrafen bei Verstößen gegen Tempolimits, Gefängnisstrafen für Alkohollenker und Beschlagnahme des Fahrzeugs nach einem Unfall unter Alkoholeinfluss", warnt Gerald Hufnagel vom ARBÖ-Rechtsreferat.

Alle Regelungen gelten natürlich auch für ausländische Auto(und Motorrad-)fahrer, und die Strafverfolgung ist innerhalb Europas inzwischen ja auch grenzüberschreitend möglich.

So empfiehlt es sich also, sich den Vorschriften entsprechend zu verhalten, sonst wird es teuer. Satte 400 Euro kann es schon kosten, wenn man im Stand den Motor laufen lässt, damit die Klimaanlage arbeitet.

Wer die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit um 40 bis 60 km/h übertrifft, zahlt 370 bis 1.458 Euro. Hinzu kommt der Entzug des Führerscheins von ein bis drei Monate. Hufnagel: "Auch Ausländern wird der Führerschein von der italienischen Polizei entzogen. Das Dokument wird anschließend nach Österreich geschickt, wo man wieder fahren darf". In Italien selber darf man während dieser drei bis sechs Monate aber nicht fahren. Wer das Tempolimit gleich um 60 km/h überschreitet, zahlt zwischen 500 und 2.000 Euro. Der Führerschein wird ein halbes bis ganzes Jahr entzogen.

Wer ohne Freisprechanlage beim Telefonieren mit dem Handy erwischt wird, zahlt 148 bis 594 Euro (bisher 70 bis 285). Wer sich innerhalb von zwei Jahren mit diesem Delikt zweimal erwischen lässt, verliert für ein bis drei Monate den Führerschein.

Wer hinter dem Steuer mit einem Alkoholisierungsgrad zwischen 0,5 und 0,8 Promille aufgehalten wird, zahlt 500 bis 2.000 Euro. Darüber hinaus wird der Führerschein drei bis sechs Monate entzogen. Liegt die Alkoholisierung zwischen 0,8 und 1,5 Promille, sind es 800 bis 3.200 Euro und eine Gefängnisstrafe bis zu drei Monaten. Der Führerschein ist 6 bis 12 Monate weg. Wer über 1,5 Promille intus hat, muss 1.500 bis 6.000 Euro Strafe zahlen und bis zu einem halben Jahr einsitzen. Der Führerschein ist für ein bis zwei Jahre weg. Kommt es infolge von Alkoholisierung zu einem Unfall, werden die hier aufgezählten Geldstrafen verdoppelt und der Pkw wird 90 Tage lang beschlagnahmt. Wer Behörden gegenüber den Alkoholtest verweigert, muss mit Geldstrafen zwischen 2.500 und 10.000 Euro rechnen.

Besondere Einschränkungen gibt es in Italien für Führerscheinneulinge: In den ersten drei Jahren darf ein B-Führerschieninhaber auf der Autobahn maximal 100 km/h fahren. Fahren darf er außerdem nur mit einem Auto, das weniger als 50 KW/68 PS leistet.

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(Bild: KMM)
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