Herberstein-Prozess

Andrea Herberstein und Heinz Boxan verurteilt

Österreich
10.07.2008 15:07
Mit Schuldsprüchen für Andrea Herberstein und den ehemaligen Gutsverwalter Heinz Boxan hat am 9. Juli 2008 der Herberstein-Prozess geendet. Die beiden haben zu ihren Haftstrafen - bei Boxan nur bedingt - auch hohe Geldstrafen bekommen. Maximilian Herberstein wurde freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Andrea Herberstein wurde wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Abgabenhinterziehung zu 15 Monaten Haft, davon fünf unbedingt, verurteilt. Außerdem muss sie eine Geldstrafe in der Höhe von 272.657,18 zahlen. "Sie waren es im wesentlichen, die von dem Betrieb profitiert hat", so Richterin Elisabeth Juschitz in ihrer Urteilsbegründung. "Es ist auch ein hoher sozialer Schaden, öffentliche Gelder in Anspruch zu nehmen und selbst Abgaben zu hinterziehen." Zum Förderbetrug meinte die Richterin: "Das Land darf man nicht bedackeln, auch wenn es leicht ist."

Heinz Boxan wurde wegen schweren Betrugs und Abgabenhinterziehung verurteilt. Er kam mit neun Monaten bedingter Haft davon, muss allerdings eine Geldstrafe von 101.384,96 bezahlen. Bei ihm sei das umfassende Geständnis mildernd gewesen, so die Richterin. "Ich habe selten jemanden erlebt, der so viel gestanden hat, auch Dinge, die ihn selbst belastet haben." Außerdem glaube sie nicht an das Rachemotiv: "Wenn sie Rache hätten üben wollen, hätten Sie das früher getan", so Juschitz.

Freispruch für Max Herberstein
Max Herberstein wurde freigesprochen, da er glaubhaft machen konnte, dass er die Geschäftsführung der Herberstein-OEG tatsächlich nur auf dem Papier innegehabt hatte. "Sie haben ihre Mutter, einen Anwalt und einen Steuerberater im Unternehmen gehabt, die für sie gewirkt haben und denen sie vertraut haben", hielt ihm die Richterin zugute.

Andrea Herberstein und Heinz Boxan erbaten sich Bedenkzeit. Staatsanwalt Johannes Winklhofer kündigte in beiden Fällen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, zum Freispruch von Maximilian Herberstein gab er keine Erklärung ab. Damit sind alle drei Teile des Urteils nicht rechtskräftig.

Der Anwalt von Andrea Herberstein, Peter Bartl, sagte im Anschluss an die Verhandlung, er und seine Mandantin seien erleichtert, dass das Verfahren vorbei sei. Über die teilweise unbedingte Strafe sei er allerdings "bestürzt". Für Andrea Herberstein, die nach der Urteilsverkündung sofort durch einen Hintereingang entschwand, sei das "Verfahren und das Urteil sehr, sehr belastend gewesen", so Bartl. Er rechne damit, dass die Causa Herberstein "noch jahrelang" die Gerichte beschäftigen werde.

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