"Der Staatsanwalt hat schon Recht", bekennt Costel C. "Wäre ich bloß ins Bett gegangen und hätte meinen Rausch ausgeschlafen..." So aber spielte er "John Wayne" - und eine unschuldige Frau musste sterben.
Schwierige Beurteilung
Drei Tage lang dauerte der höchst spannende Prozess in Klagenfurt. Drei Tage lang lieferten einander Verteidiger, Ankläger und Gutachter wilde Gefechte - denn wenn auch der Sachverhalt an sich klar ist, umso diffiziler stellt sich die rechtliche Beurteilung dar.
Wie John Wayne...
Der Rumäne (37) schoss bei einer Tauffeier in Napplach in der Nacht von außen auf das Festhaus. "Einhändig und wie John Wayne aus der Hüfte", resümmiert Anwalt Gerald Ruhri. "Das tut doch niemand, der zielt und nachdenkt!" Er fordert daher nur eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit.
"Niemandem sollte was geschehen"
Staatsanwalt Franz Simmerstatter dagegen erkennt in dem Schussattentat zweifelsfrei einen Mord: "Der Täter hat nur die falschen Opfer erwischt." Costel C. selbst bittet die Geschworenen, ihm zu glauben, dass er den "Wilden" spielen wollte: "Niemandem sollte was geschehen!"
Geschworene treffen Entscheidung
Die acht Laienrichter beraten stundenlang - mit dem Ergebnis: kein Mord, aber absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Das ergibt sieben Jahre Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Von Kerstin Wassermann/Kärntner Krone
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