Die Entbindung wurde per Kaiserschnitt vorgenommen. Emils Geburtsgewicht betrug 3.180 Gramm, Mutter und Sohn seien den Umständen entsprechend wohlauf, berichtet das Krankenhaus. In den kommenden Tagen werden sich die Fachärzte auf die medizinischen Eingriffe konzentrieren, die die Fehlbildung von Emils Wirbelsäule - er kam mit einem "offenen Rücken" zur Welt - bestmöglich korrigieren sollen.
Die Eltern Sabine und Andreas Karg haben aus Rücksicht auf Emils Heilungsprozess gebeten, die Privatsphäre der Familie in den kommenden Wochen zu respektieren. Man werde daher zunächst keine Interviews geben, so die Eltern. Erst bei der Entlassung von Mutter und Kind sei eine "umfassende Medieninformation" geplant, hieß es.
"Unser Kind hat einen Schaden, ist aber kein Schaden!"
Emil hätte wegen seiner schwerwiegenden Behinderung bis zur Geburt straffrei abgetrieben werden können, zudem hätten seine Eltern Schadenersatzansprüche für den Gesamtaufwand ableiten können, wenn in der Pränatal-Diagnose ein Fehler unterlaufen wäre und ein gesundes Baby abgetrieben wurde. Emils Eltern sahen in diesem Umstand eine Diskriminierung ihres Sohnes. Die Klage gegen die Republik wurde am vergangenen Freitag eingebracht. "Unser Kind hat zwar einen Schaden, ist aber kein Schaden", betonen Emils Eltern. Geht es nach ihnen, soll das Gericht feststellen, dass Emil durch das Gesetz in seinem Recht auf Ehre und Würde verletzt wird.
Hintergrund der Klage ist das umstrittene Urteil des Obersten Gerichtshofs, das Eltern im März 2008 wegen eines Fehlers in der Pränatal-Diagnose Schadenersatz für ihr behindert geborenes Kind zusprach. Selbst aber wenn die Klage am Landesgericht Feldkirch gewonnen würde, hätte dies natürlich keine automatische gesetzliche Neuregelung zur Folge, sagte der Anwalt der Kargs, Paul Sutterlüty, der als Vormund Emils eingesetzt wurde und dann stellvertretend für das Baby die Klage eingebracht hat.
Klage soll auf das Problem aufmerksam machen
Man wolle bis zum OGH gehen und damit auf das Problem aufmerksam machen. Mit der Klage soll eine Diskussion über den Umgang mit ungeborenen behinderten Kindern in Gang gesetzt werden. Vor allem auf Ebene des Gesetzgebers hoffen Emils Vertreter auf eine Reaktion. Welche Lösung am Ende stehen könnte, sei noch völlig unklar, so Sutterlüty. Ein möglicher Ansatz wäre etwa die Einführung eines Fonds, bei dem die Allgemeinheit den Mehraufwand für ein behindertes Kind trägt, damit müssten dann keine Schadenersatzregelungen mehr in Zusammenhang mit Kindern zur Anwendung kommen.
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