Reger Tauschhandel

Kinderpornos weitergegeben – Haftstrafe für Arzt

Steiermark
22.11.2008 19:32
Weil er mit pornografischen Bildern von Kindern im Internet regen Tauschhandel betrieben haben soll, stand ein steirischer Arzt am Freitag in Graz vor Gericht. Er bestritt heftig, jemals derartiges Material bewusst heruntergeladen zu haben, doch Chat-Protokolle, in denen er mit anderen "Sammlern" kommunizierte, reichten dem Staatsanwalt für die Anklage. Der Beschuldigte wurde zu acht Monaten Haft, davon zwei unbedingt, verurteilt.

Allein der Name, mit dem der 31-jährige Arzt im Internet auf einschlägigen Seiten agierte, lässt tief blicken. Nach einer Abkürzung, die laut Staatsanwalt eindeutig auf Hardcore-Kinderfotos deuten lässt, stand "girls not older than 14 years". Dass er damit gezielt nach Kinderpornos suchte, bestritt der Mediziner energisch: "Ich wollte Bilder von jungen, hübschen Mädchen, nicht ältere Frauen mit 27 oder 28", erklärte er.

Bilder bekam er aufgrund seiner Kontakte genug, es war alles dabei, sogar Babys und Gewaltszenen. "Wo ist für Sie die Grenze nach unten?", fragte Richter Martin Wolf. "Was deutlich als Kind erkennbar ist", meinte der 31-Jährige, "aber ab der Pubertät schon." Er erklärte, er habe alle Kinderporno-Fotos gelöscht, allerdings hatten sich oft schon in der Zwischenzeit andere an seinen zur Verfügung gestellten Bildern bedient und ihm dafür neue zugesendet. "Was andere mir schicken, darauf habe ich keinen Einfluss."

"Alte" Frauen unerwünscht
Bei der Hausdurchsuchung wurden auf seinem Computer keine fraglichen Bilder gefunden, ein Ordner ließ sich allerdings nicht öffnen, weil der Angeklagte das Passwort verloren haben will. Aber auf einer Handyspeicherkarte ließen sich einige Bilder rekonstruieren, die der Arzt angeblich nie verlangt hat. Er hat aber nachweislich im Chatroom mehrmals andere verwarnt, weil sie ihm offenbar Bilder von zu "alten" Frauen schickten. Gewollt habe er aber immer nur "junge, hübsche Mädchen", keine Pornobilder.

Teilbedingte Haftstrafe
"Den Trottel von Richter, der Ihnen das glaubt, werden's nicht finden", gab der Richter zu bedenken. Er verurteilte den Arzt zu acht Monaten Haft, zwei davon unbedingt. Der Beschuldigte meldete sofort Berufung an, ebenso der Staatsanwalt, dem die Strafe zu gering war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Mediziner bleibt damit vorläufig ohne Bezüge in Karenz.

Symbolbild

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