Nach jahrelangen Streitereien tritt ab 1. Jänner 2009 das neue Nichtrauchergesetz in Kraft. Die wichtigsten Regeln: Bei Lokalen bis 50 Quadratmeter kann der Wirt entscheiden, ob er es künftig als Raucher- oder Nichtraucherlokal führt. Zwischen 50 und 80 Quadratmetern muss der Gastwirt nachweisen, ob ein Raucherzimmer baulich eingerichtet werden kann. Und Lokale über 80 Quadratmeter müssen fix ein Raucherzimmer einrichten - sonst gilt es als Nichtraucherzone. Doch die dafür notwendigen Aufkleber konnten nicht angeschafft werden, da das Gesundheitsministerium nichts tat. Unter heimischen Gastronomen herrschte schon totale Aufregung, Drohungen standen im Raum. Oberösterreichs Wirte-Sprecher Peter Paul Frömmel: "Die Freigabe vom Ministerium kam in letzter Minute. Schließlich müssen die Aufkleber jetzt noch alle gedruckt und verschickt werden."
Übrigens ebenfalls endlich geklärt: Für die Umgestaltung der Gasträume sind Baubehörde und Bundesdenkmalamt zuständig. Wobei Schildbürgerstreiche nicht fehlen. Ein Linzer Wirt wollte sein Lokal mit einer stabilen Glaswand trennen - dabei legte sich der Magistrat quer.
Wirtesprecher Frömmel besuchte zuletzt zehn Bezirke. Das Resümee: In vielen typisch heimischen Wirtshäusern wird durchs neue Gesetz ein Sterben der Stammtisch-Kultur befürchtet.
Wie stehst du zum Rauchverbot in Gaststätten? Du kannst in der Infobox abstimmen!
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.