Falle 1: SMS-Antwort nicht abwarten
Eine SMS abzuschicken allein reicht nicht. Solange die SMS-Antwort nicht zurückkommt, parkt man illegal. Erst wenn die SMS eingetroffen ist, läuft die Parkuhr. Pech hatte ein ARBÖ-Mitglied, das sofort nach Abschicken der SMS sein Auto verließ. Die Antwort traf erst zehn Minuten danach ein - ausgerechnet während dieser zehn Minuten wurde das abgestellte Fahrzeug kontrolliert. Der Autofahrer musste 21 Euro Strafe zahlen. Dagegen ist kein rechtliches Kraut gewachsen. Da sich aus technischen Gründen SMS immer wieder verzögern können, bleibt man am besten beim Auto und wartet die SMS-Antwort ab. Der ARBÖ empfiehlt sogar, die Antworts-SMS bis zu ein Jahr gespeichert zu lassen. Sollte das nicht möglich sein, kann beim Handy-Betreiber ein Gesprächsprotokoll angefordert werden. Allerdings ist das mit Kosten verbunden.
Falle 2: SMS fehlerhaft abschicken
Wer in der Hektik seine SMS fehlerhaft abschickt, in Wien beispielsweise versehentlich eine "3" anstatt einer "30" für die Minutenanzahl eingibt und losschickt, riskiert ebenfalls eine Fehlbuchung und damit eine Geldstrafe. Denn das System geht in diesem Fall nicht von drei Minuten, sondern von drei Stunden aus, die in Wien gar nicht erlaubt sind. Die maximale Parkdauer in Wien beträgt bekanntlich zwei Stunden. Oder man trennt die Zahl der Minuten nicht mit „*“ von einem abweichenden Autokennzeichen (oder man parkt überhaupt mit dem „falschen“ Auto, also einem, das nicht registriert ist).
Falle 3: Bei Stadtwechsel den Stadtnamen vergessen
Hat man sich online registriert und eine bevorzugte Stadt ausgewählt, kann man trotzdem auch in einer anderen Stadt mit dem Handy bezahlen. Wohnt man beispielsweise in St. Pölten und fährt zum Weihnachtseinkauf nach Wien, muss man zusätzlich zur Minutenanzahl auch noch "Wien" der SMS anfügen ("30 Wien") - wehe man vergisst diesen wichtigen Zusatz, denn dann wird die Parkzeit in St. Pölten abgezogen und in Wien muss man Strafe zahlen.
Falle 4: Zur falschen Uhrzeit buchen
Pech hat, wer irrtümlich zu einer Uhrzeit bucht, in der eigentlich keine Parkgebühren gezahlt werden müssen. Zum Beispiel in der Nacht, zwischen 1 und 3 Uhr, wo überall freies Parken erlaubt ist. Das System erkennt nicht, zu welcher Uhrzeit das Parken kostenpflichtig ist - Fazit: Das Geld ist weg. Man kann in diesem Fall mit keinerlei Kulanz rechnen.
Falle 5: Parkzeit illegal verlängern
Technisch wäre es zwar möglich, nach Ablauf der maximalen Parkzeit den elektronischen Parkschein einfach zu verlängern. Rechtlich ist es verboten, warnt der ARBÖ. Denn das Fahrzeug muss zwischen den maximalen Parkzeiten um eine Fahrzeuglänge bewegt werden. Das heißt: Der Parkplatz muss gewechselt werden!
Das "Handy Parken" per SMS ist in Wien, Bregenz, Gleisdorf, Gmunden, Mödling, Stockerau, St. Pölten und in Wels möglich. Wer es nutzen möchte, muss sich davor auf www.handyparken.at registrieren und Guthaben aufladen.
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