Hundertwasser hatte dem Gutachten zufolge bei seinen Ideen in vielen Fällen auf Vorentwürfe von Krawina zurückgegriffen, Teile der Anlage seien überhaupt von dem Architekten entworfen worden, heißt es laut "trend". Als Konsequenz neben der urheberrechtlichen Präzedenz hat das Urteil auch finanzielle Folgen. Alle T-Shirts, Kataloge, Seidentücher, Poster und ähnliche Merchandising-Artikel mit dem "Hundertwasserhaus" ohne Hinweis auf Krawina müssen aus dem Verkehr gezogen werden. Der Mit-Urheber habe Anspruch auf Tantiemen.
OLG-Spruch: Krawiner sei kein Mit-Urheber
Vor zwei Jahren war jedoch ein bereits fünf Jahre währender Rechtsstreit mit dem OLG-Spruch zu Ende gegangen, dass Krawina nicht als Mit-Urheber zu werten sei. Schon im Zuge dieses Streits war vom klagenden Souvenirshop-Betreiber Harald Böhm 2003 eine Einstweilige Verfügung erreicht worden, dass das Hundertwasserhaus künftig "Hundertwasser-Krawina-Haus" zu heißen habe und folglich auch keine Merchandising-Produkte ohne Nennung des Architekten verkauft werden durften.
Die Vorgeschichte zum Rechtsstreit
1979 wurde Hundertwasser gemeinsam mit Krawina von der Stadt Wien mit der Planung und Errichtung des Hauses beauftragt. Der Künstler Hundertwasser durfte wegen der herrschenden Bauordnung jedoch keine Architekten- und Statikerleistungen erbringen. Krawina entwarf den eigentlichen Baukörper nach Plänen Hundertwassers und fertigte ein Modell aus Balsa-Holz an. Unterschiedliche Auffassungen führten zum Bruch der beiden, und Krawina schied 1981 aus dem Projekt, erhielt aber als Abschlagszahlung 77.000 Euro von der Stadt Wien.
Krawina, der nach einem Schlaganfall seit einigen Jahren behindert in Kärnten lebt, übergab nach dem Tod Hundertwassers im Jänner 2000 seine Rechte an Böhm. Dieser brachte in Folge 2001 eine Klage gegen die Museumsbetriebs GmbH und die Gruener Janura AG als Produzent und Rechtevergeber Hundertwassers ein. Die Klage durchlief mehrere Instanzen (mit unterschiedlichen Sprüchen), bis sie vom OGH mit der Auflage an das Wiener Handelsgericht zurückverwiesen wurde, ein Gutachten einzuholen.
Hundertwasser-Verwalter Joram Harel hat allerdings die geklagte Betreibergesellschaft mittlerweile an die Stadt Wien verkauft. Diese muss sich nun mit den Folgen des Rechtsstreites herumschlagen - so ferne nicht doch noch ein juristischer Ausweg gefunden wird, so der "trend"-Bericht.
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