Am Donnerstag fand in Wien ein Informationsabend des Kompetenzzentrums für neue Drogen (kurz: "ChEcK iT!") zum Thema "Spice" statt. Die Gefahr beim Inhalieren der Kräutermischung sei vor allem auf die sehr variable Dosis der Substanzen und die nicht einschätzbare Wirkung zurückzuführen, kommentierte Rainer Schmid, Toxikologe am Wiener AKH, die neuen Untersuchungsergebnisse aus den USA. "Der Konsument von 'Spice' ist gewissermaßen dem Hersteller ausgeliefert, dieser kann kleinere oder größere Mengen der Substanzen beimischen. Der Produktionsprozess ist weder bekannt noch wird er einer Kontrolle unterzogen", so Schmid.
Überdosierung kann "fatale Folgen" haben
"Spice" wird als "Raumbedufter" bezeichnet, aber hauptsächlich als "legaler Ersatz" für Cannabis verkauft. Konsumenten greifen bei der Dosierung von "Spice" deswegen auf jene von Cannabis zurück, was mitunter fatale Folgen haben kann, da der Hauptwirkstoff "CP-47,497" eine vielfach höhere pharmakologische Potenz aufweist als das im Cannabis vorhandene THC. "Eine Überdosierung äußert sich etwa in Panik oder paranoiden Zuständen."
Wie "CP-47,497" weist auch die Strukturformel von "HU-210" eine sehr starke Ähnlichkeit zu THC auf. "Das Grundmolekül ist dasselbe. Allerdings bindet sich 'HU-210' ebenso stark an die Cannabinoid-Rezeptoren im Körper wie 'CP-47,497', die Wirkung ist also um einiges intensiver und kann vom Konsumenten, anders als beim Rauchen von Marihuana, nicht gesteuert werden", sagte Schmid.
Verbot in Österreich kann per Internet umgangen werden
Problematischer stuft der Toxikologe nach dem Verkaufsverbot von "Spice" im Dezember durch Gesundheitsminister Stöger aber vor allem den Schwarzmarkt-Handel mit hochpotenten Reinsubstanzen ein. Für 100 Euro erhalte man ein halbes Gramm oder, so Schmid, "eine psychische Bombe". Eine Dosierung sei hier nicht mehr möglich. Da eher mehr als zu wenig inhaliert werde, seien die Risiken auf Körper und Geist nicht mehr abschätzbar.
Legal können weder die Reinsubstanzen noch die mit synthetischen Cannabinoiden versehenen Kräutermischungen erworben werden. Besitz und Konsum sind aber straffrei, da "Spice" in Österreich unter das Arzneimittelgesetz gestellt wurde. "Strafbar machen sich nur Headshop-Besitzer, wenn sie 'Spice' importieren und vertreiben. In diesem Fall droht eine Verwaltungsstrafe", erläuterte "ChEcK iT!"-Jurist Martin Feigl. Während "Spice" in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz fällt und somit Cannabis gleichgesetzt wird, ist hierzulande einzig der in "Spice" nur in zu geringer Konzentration verwendete Wirkstoff "JWH-018" verboten worden, nicht aber die anderen Substanzen. Auch der Internethandel ist aufgrund der aufwändigen Kontrolle vom Verbot nicht betroffen.
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