Der Verteidiger beschrieb die Angeklagte und den Kläger, die sich durch eine Partneranzeige kennenlernten, als zwei "wirklich traurige Gestalten". Beide seien alkoholkrank und hätten sich in einer "ganz und gar unbefriedigenden Beziehung" aneinander geklammert. Zum 45. Geburtstag des Mannes im Oktober 2008 leerten die beiden dem Gericht zufolge zwei Flaschen Wodka.
Frau wegen Kindeswunsch traurig
Die Frau war unglücklich, weil sie sich vergeblich ein Baby wünschte. Sie habe ihren Freund um einen Kuss gebeten, sich dann aber nach Worten des Klägers in ein "Monster" verwandelt und ihn brutal in die Zunge gebissen. Er habe vor Schmerz laut geschrien, als die Frau die Zunge auf den Boden gespuckt habe.
"Sie gab zufriedene Geräusche von sich", erinnerte sich der Kläger. Es habe wie bei jemandem geklungen, der ein paar Tage lang keinen Tee bekommen habe und dann eine Tasse trinke: "So ein Mmmmmh-Geräusch." Der Kläger wurde vor Schmerzen ohnmächtig, woraufhin die Angeklagte Notarzt und Polizei anrief.
Zwei Drittel der Zunge sind weg!
An der Tür kam sie den Rettern mit der Zunge in einem Plastiksack entgegen. Weil den Ärzten das Infektionsrisiko zu hoch schien, wurde die Zunge nicht wieder angenäht. Richter Evans sagte, das Opfer müsse nun "den Rest seines Lebens ohne zwei Drittel seiner Zunge" verbringen.
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