Die Anklage lautete auf fahrlässige Körperverletzung und Im-Stich-Lassen eines Verletzten. Tchoyi lenkte am 21. September 2008 um 3.45 Uhr sein Dienstauto mit 0,94 Promille Alkohol beim Cineplexx Airportcenter in Wals-Siezenheim in einen Kreisverkehr und hat dabei laut Polizei den Vorrang nicht beachtet. Der Audi A6 rammte ein Taxi, der 57-jährige Lenker aus Salzburg erlitt dabei Prellungen am linken Knie und am Kopf.
"Ich war nicht bei Sinnen"
Der Fußballer brauste nach dem Unfall davon, wurde aber von zwei Zeugen beobachtet und wenig später von der Exekutive ausgeforscht. Sie nahm ihm den Führerschein ab. In seiner Einvernahme bedauerte Tchoyi sein Verhalten: "Ich war nicht richtig bei Sinnen", richtete er am Dienstag über einen französischen Dolmetscher der Vorsitzenden Richterin Elisabeth Schmidbauer aus.
Der Berufungssenat hat dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben und die Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 500 Euro aus generalpräventiven Gründen unbedingt verhängt. Als strafmildernd bezeichnete die Vorsitzende die Unbescholtenheit, den ordentlichen Lebenswandel und das reumütige Geständnis des Kickers, als straferschwerend das Zusammentreffen von zwei strafbaren Handlungen. Die Anklagebehörde hatte befürchtet, der Fußballer könne ins Ausland wechseln und nicht greifbar sein, falls er bei einem etwaigen Rückfall die Haftstrafe antreten muss. Dazu Verteidiger Robert Morianz: "Sein Vertrag ist bis 2011 aufrecht. Das Ersturteil halte ich für angemessen."
Tchoyi entstehen Gesamtkosten von 68.000 Euro
Morianz hatte zudem vor der Urteilsverkündung dem Gericht noch erklärt, dass für seinen Mandanten als Konsequenz aus seinem Unfall ohnehin Kosten von mehr als 68.000 Euro entstehen. Darunter finden sich auch jene 22.000 Euro für karitative Zwecke, die ihm sein Verein als Strafgeld auferlegt hat, sowie 28.000 Euro aus Forderungen seitens des Unfall-Lenkers. Der Rest lukriert sich aus Verwaltungsstrafen, Versicherungsregress und den Kosten für das Auto.
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