15 Jahre Haft

Schuldspruch nach “verlangtem Mord”

Niederösterreich
15.06.2009 19:24
15 Jahre Haft für den "verlangten Mord" an einem Freund: Mit diesem - noch nicht rechtskräftigen Urteil - hat am Montag der Prozess gegen einen 36-jährigen Weinviertler am Landesgericht Korneuburg geendet, der im Oktober 2008 einen 38-Jährigen in einem Weingarten in Bad Pirawarth (Bezirk Korneuburg) durch zwei Schüsse in Brust und Kopf getötet hatte.

Der Mann gab eingangs mit tränenerstickter Stimme zu, geschossen zu haben, bekannte sich aber nicht des Mordes schuldig: "Ich hab' ihm nur geholfen", schluchzte er. Sein Verfahrenshelfer plädierte auf Tötung auf Verlangen.

Die Anklage lautete weiters auf Versicherungsmissbrauch und unbefugten Waffenbesitz. Das spätere Opfer, ein Trafikant, litt an einer chronischen Darmerkrankung und hatte laut dem Staatsanwalt wegen Spielsucht rund 220.000 Euro Schulden. Nach einem Raubüberfall auf sein Geschäft löste er im September 2008 einen Waffenschein und erwarb eine Glock, durch die er dann starb.

Zwei Autos als Belohnung für Angeklagten
Bei einem Treffen im Oktober erzählte der 38-Jährige dann seinem Freund, den er laut Staatsanwaltschaft zwei Jahre lang kannte, von einer unheilbaren Krankheit, seinen finanziellen Problemen und Selbstmordabsichten. Er bat den damals 35-Jährigen, ihn zu erschießen, da er das wegen der Selbstmordklausel in der Lebensversicherung nicht selbst tun könne. Dafür versprach er dem Freund unter anderem seine zwei Autos, Schmuck, Handy, Bargeld und etliche Stangen Zigaretten.

Laut Staatsanwaltschaft trafen die beiden Männer einander am folgenden Abend in Gerasdorf, von wo sie dann zu einem Weingarten in Bad Pirawarth (Bezirk Gänserndorf) fuhren. Dort nahm der Verurteilte die versprochenen Gegenstände entgegen und unterschrieb die Kaufverträge für die Fahrzeuge.

Kopfschuss aus 20 Zentimetern Entfernung
Der Lebensmüde erklärte seinem Freund die Waffe und forderte ihn auf, einen Probeschuss abzugeben. Dann sollte er auf seine Brust zielen und abdrücken, wenn ein Lkw vorbeifuhr. Der 36-Jährige feuerte aus eineinhalb Metern Entfernung, das Opfer stürzte röchelnd zu Boden, worauf er noch einen Kopfschuss aus etwa 20 Zentimetern Entfernung abgab und anschließend wegfuhr.

Dem Sterbenden gelang es noch, sich in seinen Wagen zu schleppen und wegzufahren. Nach 150 Metern blieb das Auto im Weingarten hängen - der 38-Jährige wurde später von einem Winzer rund 20 Meter vom Pkw entfernt tot aufgefunden. Der gerichtsmedizinische Gutachter Christian Reiter bezeichnete es am Montag als bemerkenswert, dass das Opfer mit einem Kopfschuss noch zielgerichtete Handlungen wie Auto fahren setzen konnte. Ihm sei in seiner Laufbahn ein einziger weiterer derartiger Fall bekannt.

"Hochintelligent waren sie beide nicht"
Sein Mandant sei bis zuletzt davon ausgegangen, dass der 38-Jährige selbst abdrücken würde, um seinem Leben ein Ende zu setzen, so der Verteidiger des Todesschützen. Sein Freund sollte danach lediglich "wegräumen". Als der Lebensmüde meinte, dass das mit dem Selbstmord doch nicht funktionieren würde, nahm der Angeklagte die Waffe und schoss. "Hochintelligent" seien beide nicht gewesen, meinte der Verfahrenshelfer. Die Tat sei ein Freundschaftsdienst gewesen, sein Mandant habe sonst nicht viele Freunde gehabt.

Der heutigen Version des Beschuldigten, er hätte ursprünglich nur nach dem Selbstmord seines Freundes für das Verschwinden der Waffe sorgen sollen, hielt die Richterin anderslautende Aussagen vor Polizei und Haftrichter entgegen. Die als Zeugen geladene Ehefrau und Tochter des Toten hatten erklärt, zuvor keinerlei Wesensänderung oder Depression oder Selbstmordabsichten bei dem 38-Jährigen bemerkt zu haben. Auch gesundheitlich sei es ihm nicht schlecht gegangen.

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