Im Jahr 1997 hatte Ingeborg Schramayer mit dem Bau ihres Balkons begonnen. „Mehr als die Hälfte der Parteien in der Anlage hatte keine Einwände, und wir haben damit begonnen, die Wand herauszureißen“, erinnert sich Schramayer.
Anzeige eines Bewohners
Mit der Anzeige eines Bewohners kam dann der Monsterprozess ins Rollen: 15 Prozesstage binnen zwölf Jahren, vier Kilogramm Papier, 25.000 Euro Kosten und acht Gutachten später kämpft die Pensionistin nach wie vor für ein paar Quadratmeter im Freien.
„Die Rechtslage zwischen der Kärntner Bauordnung und dem Bundesgesetz ist nicht klar geregelt“, so die 77-Jährige, die die Wohnung und damit den Rechtsstreit ihrem Sohn überlassen hat. „Es darf nicht gebaut werden“, entschied jetzt Richterin Ulrike Wallner – wie schon vor Jahren der Oberste Gerichtshof.
von Thomas Leitner (Kärntner Krone) und kaerntnerkrone.at
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