Tod in der Adria

59-jähriger Wiener angeblich über Bord gespült

Wien
15.07.2009 13:27
Nach wie vor Rätsel gibt der Tod des ehemaligen Wiener Radrennfahrers Franz Dögl und einer Schweizerin auf, die am 13. November 2004 in der Adria ums Leben gekommen sind. Die Staatsanwaltschaft Wien, die in dieser Sache die Ermittlungen übernommen hatte, beauftragte erst vor wenigen Tagen - über viereinhalb Jahre nach Dögls Ableben - einen Gerichtsmediziner mit einer Gutachtenerstellung zur endgültigen Klärung der Todesursache.

Der zum Zeitpunkt des Unglücks 59-jährige Ex-Sportler und die um zehn Jahre jüngere Frau sollen bei orkanartigen Stürmen von der Segeljacht "Irsina" gespült worden sein. Das behaupten jedenfalls die vier weiteren Besatzungsmitglieder. Die Staatsanwaltschaft Ancona, die in dieser Sache die ersten Untersuchungen vorgenommen hatte, ging allerdings von Mordverdacht aus.

Bei heftigem Sturm ohne Sicherheitsgurte an Deck
Für die italienische Strafverfolgungsbehörde gab es in diesem Fall einfach zu viele Ungereimtheiten. Trotz Schlechtwetterwarnung hatte die "Irsina" den slowenischen Hafen Izola Richtung Türkei verlassen. Weshalb sich Dögl und die Schweizerin bei heftigem Sturm ohne Sicherheitsgurte an Deck befanden, Orientierungshilfen unangetastet blieben und der Skipper - der Ehemann der ums Leben gekommenen Frau - nicht kehrtmachte, als das Unwetter aufkam, ließ sich nicht zur Zufriedenheit der italienischen Staatsanwaltschaft klären.

Opfer erst nach Stunden als vermisst gemeldet
Das Schiff war erst am Tag nach dem Unglück im Hafen in Ancona eingelaufen. Die vier Überlebenden - zwei Schweizer und zwei Wiener - meldeten erst mehrere Stunden danach die zwei Vermissten: Eine Welle habe die beiden erfasst und ins Meer gespült.

Verdächtige Schnittverletzungen entdeckt
Doch als die Leichen geborgen werden konnten, fanden sich an ihnen auffallende Verletzungsspuren, die offensichtlich von einem Messer oder einem sonstigen spitzen Gegenstand herrührten. Auf der Jacht sollen außerdem Blutspuren entdeckt worden sein. Bei der Obduktion Dögls ergaben sich schließlich Hinweise, dass dieser womöglich bereits tot war, als sein Körper versank.

Außerdem sollen sich die Überlebenden bei ihren Einvernahmen in Widersprüche verwickelt haben, die die italienische Anklagebehörde schriftlich festhielt, ehe sie den Akt zur weiteren Bearbeitung der Staatsanwaltschaft Wien überlassen musste: Der mögliche Kriminalfall hatte sich nicht auf italienischem Territorium ereignet, und weder Opfer noch Verdächtige waren italienische Staatsbürger.

Jacht wurde nicht beschlagnahmt
Die Wiener Anklagebehörde versuchte zunächst vergeblich, den Akt an die Schweiz abzutreten. Und man leistete sich einige Versäumnisse, die die zweifelsfreie Klärung der Frage, was damals in der Adria passiert ist, erschweren, wenn nicht gar unmöglich machen könnten.

So wurde es unterlassen, die Jacht zu beschlagnahmen, weshalb nachträgliche, detaillierte Untersuchungen am möglichen Tatort nicht mehr möglich sind. Für Außenstehende ebenfalls eigenartig mutet der Umstand an, dass trotz des Obduktionsergebnisses jahrelang kein Gerichtsmediziner gebeten wurde, sich eingehend mit der Frage zu befassen, ob Dögl tatsächlich ertrunken ist.

Gegen Überlebende besteht weiterhin Mordverdacht
Der nunmehr damit betraute Sachverständige, der Wiener Gerichtsmediziner Christian Reiter, will bis zum kommenden Herbst seine Expertise fertiggestellt haben. Zumindest bis dahin besteht gegen die vier Überlebenden weiterhin Mordverdacht.

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