Die Aktivisten, darunter mit Martin Balluch (Bild) der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), waren im Mai 2008 in U-Haft genommen und insgesamt 104 Tage angehalten worden (siehe Infobox). Sie sollen nach Ansicht der Sicherheitsbehörden eine Zelle der "Animal Liberation Front "(ALF) - einer militanten Tierrechtsbewegung - gebildet haben. Als solche hätten sie versucht, auf Textil-Ketten, deren Sortiment Pelzbekleidung umfasste, mittels Brandstiftung, Sachbeschädigungen und gefährlicher Drohung bzw. schwerer Nötigung Druck auszuüben. Die Unternehmen sollen dadurch in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht gewesen sein. Von einem gesamten Sachschaden von bis zu 600.000 Euro war die Rede.
Tierquälende Tierschützer?
Der exakt 218 Seiten dicke Strafantrag gegen die Tierschützer enthält auch den Vorwurf der Tierquälerei. Indem die Aktivisten "in einem noch festzustellenden Zeitpunkt" zwischen dem 30. und 31. März 2008 das eiserne Tor zu einem Schweinestall in Bad Fischau-Brunn (Bezirk Wiener Neustadt-Land) aufbrachen, sollen sie 400 Mastschweine in Panik versetzt haben, heißt es. In weiterer Folge hätten sie die Tiere "unnötigen Qualen ausgesetzt", zumal diese "nicht in Freiheit zu leben imstande waren". Laut Strafantrag soll der Großteil der befreiten Schweine verendet sein. Höhe des entstandenen Schadens: 5.120 Euro.
Kriminelle Organisation? Verdächtige widersprechen energisch
Die Verdächtigen wiesen die Vorwürfe von Anfang an entschieden zurück. Vor allem die Behauptung, eine kriminelle Organisation gebildet zu haben, ließen sie nicht gelten. Diesen Vorwurf hält die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt allerdings aufrecht, wohingegen sich einzelne Aspekte der ursprünglichen Anschuldigungen nicht mehr im Strafantrag finden sollen.
Tierschützer: "Unhaltbarkeit der Vorwürfe eingestanden"
Während die Tierschützer und ihre Sympathisanten von einer "Teileinstellung" des Verfahrens sprechen und den Behörden in diesem Zusammenhang ein "Eingeständnis der vollkommen überzogenen Vorgehensweise und der Unhaltbarkeit der Vorwürfe" unterstellen, betont die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, es liege eine "Teilerledigung" vor. Ein Teil der Vorwürfe sei aus dem laufenden Verfahren ausgeschieden, bleibe aber weiter Ermittlungsgegenstand, so Behördensprecher Erich Habitzl.
Diese "Teilerledigungen" beziehen sich auf die Beschädigung einer Filiale der Firma "Kleiderbauer" vom 1. Dezember 2006 und eines weiteren Geschäfts sowie des Pkw einer Angestellten einer Textil-Kette. Auch die vorgeworfene "Befreiung" von Nerzen wurde eingestellt. Weiters sind Aktionen in Schweden und Amsterdam nicht Gegenstand der Anklage, da diesbezüglich "die Täterschaft nicht nachweislich" sei, wie im Strafantrag vermerkt wird. Zum Umfang der nicht abgeschlossenen Erhebungen wollte Habitzl ebensowenig Stellung beziehen wie zum Inhalt des vorliegenden Strafantrags. Die Betroffenen sollten davon nicht aus den Medien erfahren, hieß es.
Bis zu fünf Jahre Haft drohen
Sollten die Aktivisten im Sinn des 278a StGB ("Mafia-Paragraf")schuldig erkannt werden, drohen ihnen bis zu fünf Jahre Haft. Die Verhandlung, die im kommenden Herbst über die Bühne gehen dürfte, wird vor einem Einzelrichter am Landesgericht Wiener Neustadt verhandelt werden.
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