Finale in Copa del Rey
Die jungen Männer zeigten sich geständig und waren damit einverstanden, dass sichergestelltes Geld im Wert von rund 750 Euro zur Schadenswiedergutmachung herangezogen wird. Der Gedanke für den gewerbsmäßigen Betrug kam ihnen "gemeinschaftlich", so einer der Angeklagten.
Zu der unbedingten Haftstrafe von drei Monaten kam es einerseits, weil die beiden schon in Ungarn eine einschlägige Vorstrafe hatten. Andererseits wurde als mildernd berücksichtigt, dass sie zur Schadenswiedergutmachung beitrugen. "Das ist nicht bei allen so", meinte Richterin Karin Knöchl. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
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