2018 ändern sich die Richtwerte in der Sozialversicherung. Die Rezeptgebühr (bisher 5,85 Euro) steigt auf sechs Euro. Die Höchstbeitragsgrundlage in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung beträgt für Arbeiter und Angestellte dann 5130 Euro.
Für die Befreiung von der Rezeptgebühr darf das monatliche Nettoeinkommen 909,42 Euro nicht übersteigen, für Ehepaare sind es 1363,52 Euro. Pro Kind kommen 140,32 Euro dazu. Für Personen mit erhöhtem Medikamentenbedarf (chronisch Kranke) gelten die Grenzen 1045,83 Euro (alleinstehend) und 1568,05 Euro (Paare).
Generell befreit sind Zivildiener und deren Angehörige, Asylwerber in Bundesbetreuung und jeder (auf Antrag!), der im laufenden Kalenderjahr bereits zwei Prozent seines Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt hat. Das Service-Entgelt für die E-Card beträgt 11,70 Euro und wird im November 2018 eingehoben.
Kronen Zeitung
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