Im Amtsdeutsch der Anzeige heißt es: "Sie haben einer Amtshandlung der Polizei als Unbeteiligter beigewohnt und neben den Beamten und den beteiligten Personen einen Darmwind (Furz) gelassen, was unter den Anwesenden zu großem Gelächter geführt hat."
"Anstandsparagrafen" verletzt
Der Mann habe damit gegen das Landessicherheitsgesetz verstoßen, wo es im Paragraf 2, dem sogenannten "Anstandsparagrafen", unter anderem heißt: "Den öffentlichen Anstand verletzt, wer ein Verhalten setzt, das mit den allgemeinen Grundsätzen der Schicklichkeit nicht im Einklang steht und das einen groben Verstoß gegen die in der Öffentlichkeit zu beachtenden Pflichten darstellt (...)"
"Wollte nicht ins Gefängnis"
50 Euro Geldstrafe oder im Falle der Uneinbringlichkeit ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe wurde dem 19-Jährigen auferlegt. Der "Täter" wollte die Angelegenheit rasch aus der Welt schaffen und berappte die 50 Euro: "Ich habe bezahlt, weil ich nicht ins Gefängnis wollte." Heute würde der 19-Jährige freilich anders handeln: "Alle meine Freunde haben mir gesagt, ich hätte Berufung einlegen sollen." Kritik an der BH bzw. der Polizei kommt dem Burschen aber keine aus - er fürchtet, dass die ihn nach dieser Geschichte öfter anhält, wenn er mit dem Auto in Frohnleiten unterwegs ist.
Ein Grazer Anwalt kommentierte, dass der Anstandsparagraf geschaffen wurde, "damit die Polizei eine Handhabe hat, wenn man ihr etwa den Stinkefinger zeigt". "Während der Stinkefinger absichtlich gezeigt wird, kommt einem der Furz aber aus", so der Grazer Anwalt weiter, der den jungen Steirer gerne gegen die BH Graz-Umgebung vertreten hätte.
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