Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat Ermittlungen gegen Peter Pilz wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung aufgenommen. Pilz selbst begrüßte die Ermittlungen. In Wien wurden darüber hinaus zwei Verfahren wegen "verbotener Veröffentlichung" wieder aufgenommen.
Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft habe das Landeskriminalamt Tirol mit Recherchen zu jenen Vorwürfen beauftragt, laut denen der damalige grüne Nationalratsabgeordnete im Sommer 2013 im Tiroler Alpbach eine Frau sexuell belästigt haben soll, bestätigten ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, an die die Wiener Staatsanwaltschaft die Angelegenheit Mitte Dezember abgetreten hatte. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte von Amts wegen, nicht auf Basis einer Strafanzeige geprüft, ob ein Anfangsverdacht vorliegt. Laut Staatsanwaltschaft Innsbruck sei das der Fall.
Pilz begrüßt "rechtsstaatliches Verfahren"
Pilz, der wegen der Belästigungsvorwürfe auf sein Nationalratsmandat vorerst verzichtet hat, wollte zu den Vorgängen nicht viel sagen, nur so viel: "Ich begrüße es sehr, dass es erstmals ein rechtsstaatliches Verfahren gibt."
Laut dem Vorwurf soll Pilz 2013 beim Forum Alpbach in betrunkenem Zustand eine Frau begrapscht haben, was er selbst von sich wies: "Ich bin mir persönlich sicher, weil ich mich an so etwas erinnern würde", sagte er im November des Vorjahres.
Geheime Akten publik gemacht
Nachdem der Ex-Mandatar durch seinen Mandatsverzicht seine parlamentarische Immunität verloren hatte, nahm auch die Wiener Staatsanwaltschaft zwei alte Verfahren gegen Pilz wieder auf. Bei den Verfahren geht es um das Delikt der "verbotenen Veröffentlichung". Pilz soll Behördenakte publik gemacht haben, anhand derer er Amtsmissbrauch durch die Behörden argumentiert hatte.
Konkret geht es um eine Affäre, bei der sich FPÖ-Funktionäre illegal Daten aus dem Polizeisystem Ekis besorgt und diese weitergegeben hätten. Bei einem zweiten Verfahren aus dem Jahr 2010 geht es um die Ermittlungen im Fall von Natascha Kampusch. Pilz hatte dem Justizministerium vorgeworfen, die Ermittlungen behindert zu haben. Staatsanwälten warf er "gezielte Vertuschung" vor. Auch in diesem Fall hatte Pilz geheime Akten veröffentlicht.
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