Das Verfahren fand bereits zum zweiten Mal statt. Beim ersten Prozess im März hatten die Geschworenen auf Totschlag entschieden, der Richter war damit nicht einverstanden, setzte das Urteil aus. Diesmal fiel es härter aus: Totschlag im Fall des Schwiegervaters, aber Mord im Fall der Schwiegermutter.
Immer wieder Streit mit Schwiegervater
Die Geschichte des Angeklagten wurde abermals im Gerichtssaal aufgerollt. Vor drei neuen Richtern und neuen Geschworenen schilderte Staatsanwalt Ewald Hörzer, wie der 49-jährige Oststeirer im Jahr 2000 zusammen mit seiner Frau den Besitz der Schwiegereltern übernommen hatte. Der Beschuldigte pflegte die bettlägrige Schwiegermutter, der beide Beine aufgrund von Diabetes amputiert worden waren. Zu ihr hatte er ein gutes Verhältnis, während es mit dem alten Mann immer Streit gab.
Im Oktober 2008 eskalierte die Situation. Der Oststeirer kam am Abend etwas später nach Hause, und wurde vom Schwiegervater angeblich mit den Worten "Du depperter Hund, was kommst denn so spät? Du weißt, dass du die Spritze geben musst!" empfangen. Der Angeklagte versorgte die alte Frau mit Insulin und brachte sie ins Bett. Doch gleich darauf erschien der Schwiegervater wieder. "Das kann nicht sein, dass man nicht einmal fünf Minuten seine Ruhe hat."
Einrichtung mit Flammenwerfer angezündet
Laut Anklage hatte sich der 49-Jährige schon auf der Heimfahrt ausgemalt, wie er die Wohnung mit der Propangasflasche anzünden und sich und die Schwiegereltern töten würde. Er holte die Gasflasche und zündete die Einrichtung an. Der alte Mann fing Feuer, seine Kleidung verbrannte. Der Pensionist rannte noch aus dem Haus und schleppte sich auf eine Bank, wo er gleich darauf starb. Die Schwiegermutter verbrannte im Bett. Selbstmordversuche des Oststeirers misslangen, er flüchtete vom Tatort und wurde später von der Polizei aufgegriffen.
Verteidiger: "Es wird immer Totschlag herauskommen"
"Wir können zehn Mal verhandeln und es wird immer Totschlag herauskommen, weil es nichts anderes ist", war Verteidiger Gerald Ruhri überzeugt. Der Angeklagte hatte sich ja auch schuldig bekannt - aber eben nur wegen Totschlags und wegen Brandstiftung. "Es war eine Kurzschlusshandlung", erklärte der 49-Jährige.
Gutachter: Affekthandlung, aber kein Kurzschluss
Der psychiatrische Gutachter Peter Hofmann führte aus, dass es die Tat zwar als Affekthandlung einzustufen sei, eine Kurzschluss- oder Spontanhandlung aber auszuschließen sei. Psychiatrie und Gesetz definieren diesen Begriff etwas unterschiedlich, was zu Verwirrung bei den Laienrichtern führen könne, so der Richter. Der Angeklagte sei auf jeden Fall zurechnungsfähig gewesen.
Ehefrau der Angeklagten als Zeugin
"Er hat die Mutter immer geschlagen, wir haben anschauen müssen, wie das Blut spritzt", schilderte die Ehefrau die Taten ihres Vaters. Ihr Gatte habe es dem Senior nie recht machen können. Mitleid mit dem Vater, der einen äußerst qualvollen Tod erlitten hatte, fühle sie keines. "Und was ist mit ihrer Mutter?", fragte Vorsitzender Erik Nauta. Die Zeugin: "Wir haben immer das Bestmögliche für sie getan. Meine Mutter tut mir leid."
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