Trotz der Budgeterhöhung an den Universitäten wird ab Herbst abkassiert. Betroffen sind vorerst nur erwerbstätige und Langzeit-Studenten. In Salzburg würden 1300 Studenten pro Semester zur Kassa gebeten.
Die Regierung beschließt am Mittwoch im Ministerrat, das Budget der öffentlichen Universitäten aufzustocken. Dafür werden ab Herbst Studiengebühren eingeführt. Konkret vorerst aber „nur“ für erwerbstätige Studenten. Nach zwei Toleranzsemestern werden sie zur Kasse gebeten.
Momentan beträgt der Studienbeitrag 363,36 Euro pro Semester. Doch der neue Beschluss soll nur den Weg zu allgemeinen Studiengebühren für alle ebnen. Das Regierungsprogramm der ÖVP hat diesen Schritt erahnen lassen.
Ziel der neuen Regelung: „Langzeitstudenten zu einem zügigen und vor allem erfolgreichen Studienabschluss zu bewegen“, so der zuständige Wissenschaftsminister Heinz Faßmann (Interview re.). Es seien nur 23.000 Studenten betroffenen, heißt es aus dem Ministerium.
Doch der Uni-Alltag sieht anders aus
Von den 280.000 Uni-Studenten in Österreich arbeiten 61 Prozent im Durchschnitt 20 Stunden in der Woche. Mehr als die Hälfte hat jedoch Schwierigkeiten, Job und Studium unter einen Hut zu bekommen. So lautet die Kurzfassung der aktuellsten Sozialerhebung der Studierenden.
Eine Situation, die auch auf Salzburg zutrifft! Etwa 1300 Studenten pro Semester würde die neue Regelung treffen. „Die Studiengänge sind auf Vollzeit, 30 ECTS-Stunden, ausgelegt“, weiß Elba Frank, Leiterin vom ÖH-Beratungszentrum im Nonntal. „Es sind umgerechnet gut 50 Arbeitsstunden, die Studierende wöchentlich zu leisten haben.“
Salzburgs Uni-Rektor Heinrich Schmidinger plädiert „für moderate Studiengebühren“ – so wie sie jetzt sind. „Keine Preise etwa wie in den USA.“ Aber, so der Uni-Leiter: „Das Stipendienwesen muss schon angeglichen werden. Der Zugang zur Bildung soll für jeden möglich und leistbar sein!“
Für die Uni Salzburg würden die neu eingeführten Studiengebühren Einnahmen von etwa 800.000 Euro pro Jahr bedeuten.
INTERVIEW
Elba Frank leitet seit Oktober das ÖH-Beratungszentrum an der Salzburger Universität. Die dreifache Mutter studiert selbst neben dem Job Geschichte, wäre direkt von der Einführung der Studiengebühren betroffen.
Frau Frank, sie kennen die Anliegen der Studierenden. Was würde die Einführung der Gebühren bedeuten?
Das wäre furchtbar. Es würde nicht jene treffen, die finanziell auf soliden Beinen stehen, sondern die, denen ohnehin schon wenig übrig bleibt. Jeder, der neben dem Studium arbeitet, wird damit bestraft.
Was wären die Folgen?
Studieren für SelbsterhalterInnen wird schwierig. Das ist nicht im Sinne des Erfinders und möglicherweise auch ein erster Schritt zu neuen Studiengebühren. Es wird sicher viele StudienabbrecherInnen geben. Die Studien sind auf Vollzeit ausgelegt. Sprich es ist jetzt schon schwierig, nebenbei noch einer Tätigkeit nachzugehen. Und eine Arbeit verzögert dann das Studium – es ist eine Spirale.
Der Appell der ÖH?
Das bestehende System hat sich bewährt, warum ändern? Wer seine Arbeit nachweist, bekommt die Studiengebühren erlassen oder einfach refundiert.
INTERVIEW
Herr Wissenschaftsminister Heinz Faßmann, ist die Einführung der Studiengebühren für Erwerbstätige der erste Schritt Richtung allgemeinen Studiengebühren?
Ich denke, wir sollten bei dem Thema präzise sein. Es geht nicht um Studienbeiträge für Erwerbstätige, sondern um Studienbeiträge für Langzeitstudierende. Mit der Entscheidung, wonach künftig erwerbstägige Langzeitstudierende mit nicht erwerbstätigen gleichgesetzt werden, folgen wir grundsätzlich der Entscheidung des Verfassungsgerichts. Das hat zur Folge, dass in Zukunft Langzeitstudierende, auch wenn sie berufstätig sind, Beiträge zahlen müssen, sofern sie länger als über die zwei Toleranzsemester studieren. Das ist beispielsweise ein Bachelor-Student in einem 3-jährigen Studium ab Beginn des fünften Jahres.
Der Linzer Vizerektor hat bereits einen Kompromiss gefunden und arbeitet derzeit an einer Studiengebührenbefreiung unter gewissen Umständen. Was halten Sie von solchen Ansätzen?
Das ist gelebte Universitätsautonomie und wenn die Universität Linz der Meinung ist, auf Studiengebühren von berufstätigen Langzeitstudierenden verzichten zu können, dann wird sie ihre speziellen Gründe haben. Diese Entscheidung kann aber auch nicht bedeuten, dass das Wissenschaftsministerium dann in weiterer Folge etwaige nicht eingehobene Beiträge finanziell abgeltet.
Sollen Unis in der Sache weiterhin autonom bleiben?
Der Verfassungsgerichtshof hat dazu eine sehr differenzierte Sichtweise, nämlich dass es sich bei der Rechtsmaterie, die die Finanzierungsfragen und damit auch die Studienbeiträge betrifft, um sehr eingeschränkt autonom variierbares, „Hoheitsrecht“ handelt. Insofern wird man sich das genau anschauen müssen.
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