Der im Herbst 2008 zurückgetretene und nun im Buwog-Korruptionsprozess rund um den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser angeklagte Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics hat sich am Donnerstag ein Duell mit Staatsanwälten und dem Anwalt von Ex-Raiffeisen-Banker Georg Starzer geliefert. Die Fragen des Privatbeteiligtenvertreters der CA Immo beantwortete Petrikovics gleich gar nicht. Petrikovics sagte auch, dass der frühere Staatsanwalt im Verfahren, Norbert Haslhofer, ihn bei seiner ersten Vernehmung im Herbst 2009 aufgefordert habe: "Liefern Sie mir den Magister Grasser, es wird Ihr Schaden nicht sein."
Daraufhin sei ihm die Sprache weggeblieben, seine beiden ihn damals begleitenden Verteidiger seien zusammengezuckt. Petrikovics hatte dies schon im Immofinanz-Prozess gegen ihn im Jänner 2013 gesagt. Auf APA-Anfrage sagte Haslhofer damals, er sei an die Amtsverschwiegenheit gebunden und könne das nicht kommentieren. In dem Prozess war es um die Bereicherung von Petrikovics und anderen Ex-Managern durch Aktienoptionen in Millionenhöhe gegangen. Petrikovics war zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, die er derzeit absitzt. Für die Gerichtstermine bekommt er Freigang.
Konsortialpartner will von Hochegger-Provision nichts wissen
Eindringlich wurde Petrikovics vom Anwalt des früheren Raiffeisen-Bankers Starzer befragt. Petrikovics hatte während seiner tagelangen Befragung durch Richterin Marion Hohenecker Starzer massiv belastet. Dieser habe den damaligen Lobbyisten Peter Hochegger beim Bieterverfahren um die Bundeswohnungen auch beauftragt. Starzers Verteidiger warf Petrikovics unter anderem vor, dass seine eigenen Mitarbeiter seine Aussagen nicht bestätigt hätten. Das halbe Hochegger-Honorar, das laut Petrikovics auf den Partner beim sogenannten Österreich-Konsortium, der Raiffeisen-Landesbank Oberösterreich (RLB OÖ), entfallen wäre, sei nicht beim Verkauf der ESG-Anteile an die Immofinanz eingepreist worden, wie Petrikovics behaupte. Die RLB OÖ habe kein Honorar an Hochegger gezahlt oder zahlen lassen, so der Anwalt Oliver Plöckinger.
Der Prozess wird nach einer freien Woche am 13. Februar fortgesetzt. Der Schöffenschwund der ersten Prozesstage wurde inzwischen gestoppt, nach wie vor stehen eine weibliche und sechs männliche Schöffen zur Verfügung. Für ein Urteil sind zwei Schöffen erforderlich.
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