Nach Darstellung der Caritas habe die Direktion erst am Tag danach von dem Vorfall erfahren und der Mutter des Opfers nahegelegt, Anzeige zu erstatten. Diese wollte eine letztlich nicht erfolgte Entschuldigung abwarten und ging erst nach drei Tagen zur Polizei.
Mädchen wollten Mitschülerin "erschrecken"
Die Tat wurde nicht aus religiösen Gründen begangen. "Es war wichtig, das auszuschließen", begründete Gaisch Vernehmungen und Umfeldabklärungen durch die Ermittler. Es habe sich herausgestellt, dass der Konflikt mit einem Streit um einen Sitzplatz in der Klasse begonnen und sich fortgesetzt habe. Mit dem Ansengen des Kopftuchs hätten die beiden 15-Jährigen ihrer Mitschülerin "einen Schrecken einjagen" wollen, berichtete der Ermittlungsleiter.
Die Erhebungen seien nun abschlossen, eine Anzeige wegen versuchter Körperverletzung sei an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden.
Landesschulrat: Vorgehensweise "durchaus vertretbar"
Aus Sicht des Landesschulrates war die bisherige Vorgehensweise der Schulleitung in diesem Fall "durchaus vertretbar": Die Mutter des Mädchens sei von Anfang an eingebunden gewesen. Man habe das Problem vorerst aus "pädagogisch und psychosozialer Sicht" lösen wollen. Mit den Betroffenen und Eltern seien mehrere Gespräche erfolgt. Nachdem zuerst eine weitgehende Einigung aller Beteiligten über die weitere Vorgehensweise erreicht werden konnte, die Mädchen aber dann doch nicht einsichtig waren, wurde der "konsequente Schritt" des Schulverweises gesetzt, hieß es vonseiten des Landesschulrates.
An der Schule versucht man nach der Suspendierung der beiden beschuldigten Schülerinnen laut Caritas-Sprecher Harald Schmied, "die Normalität wiederzufinden". Der schulpädagogische Dienst wurde hinzugezogen, der Vorfall soll in Einzelgesprächen und "mit der ganzen Klasse" aufgearbeitet werden.
Symbolbild
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