Nach dem deutschen Gerichtsurteil, wonach Diesel-Fahrverbote in Ballungsräumen mit hoher Luftbelastung zulässig sind, will nun ein Rechtsanwalt aus Steyr in Oberösterreich die Republik Österreich klagen.
Der Jurist Hubert Niedermayr begründet die Staatshaftungsklage damit, dass man auf Behörden- und Regierungsebene wisse, dass es Grenzwertüberschreitungen bei Abgasen gebe und es dadurch zwangsläufig zu gesundheitlichen Schäden komme.
„Sache jahrelang liegen gelassen“
„Was ich sehr bedaure ist, dass man hier die Sache jahrelang liegen lassen und nichts Entsprechendes vorgesehen hat. Ich behaupte, wenn ich dadurch einen Schaden erleide, der sicher im Lauf der Zeit eintreten wird, dann möchte ich damit durch Haftung der Republik abgesichert sein“, zitiert der ORF Oberösterreich den Rechtsanwalt aus Steyr.
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