Wegen angeblichen Verstoßes gegen die Meinungsfreiheit befasst sich ein US-Bundesgericht mit einer Klage gegen Präsident Donald Trump. Mehrere Nutzer des Kurznachrichtendienstes Twitter beschweren sich darüber, dass Trump sie auf seinem Konto blockiert hat, weil sie ihn kritisiert, verspottet oder einfach nur widersprochen hätten.
Twitter erlaubt die Veröffentlichung kurzer Textnachrichten, sogenannter Tweets. Andere Nutzer können darauf reagieren. Das geht allerdings nicht, wenn sie durch den Inhaber des Twitter-Kontos blockiert werden. Dagegen haben einige Nutzer des Kurznachrichtendienstes nun geklagt. Trumps Twitter-Konto sei ein öffentliches Forum, begründen sie. Davon ausgeschlossen zu werden, verletzte ihre Rechte aus dem ersten Zusatzartikel zur US-Verfassung, der die Rede- und Meinungsfreiheit garantiert.
Rückendeckung bekommen sie von der Bundesrichterin Naomi Reice Buchwald. Sie verglich Twitter am Donnerstag bei einer ersten Anhörung in New York mit einem öffentlichen Auftritt, bei dem die Behörden "nicht jemanden den Mund verbieten können, weil ihnen nicht gefällt, was sie sagen".
Trump: „Twitter-Nutzung ist privat“
Trump hält dem entgegen, seine Twitter-Nutzung sei privat und kein staatliches Handeln. Und selbst wenn es eine staatliche Nutzung wäre, dann wäre es eine Form der Regierungsäußerung und kein öffentliches Forum. Der Präsident habe auch das Recht, jemanden bei einem öffentlichen Ereignis zu meiden, argumentierte Trumps Anwalt Michael Baer vom Justizministerium.
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