ORF-Radio per App

Muss ich für mein iPhone GIS-Gebühren zahlen?

Digital
19.03.2018 12:51

Immer mehr Österreicher konsumieren TV und Radio nicht mehr am dafür vorgesehenen Gerät, sondern holen sich ORF-Fernseh- und Radioinhalte als Stream in den Browser oder eine App. Viele Österreicher stellen sich da die Frage: Besteht nun beim iPhone oder bei Computern Pflicht zur Rundfunkgebühr? Einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zufolge nicht: Das Internet gilt nicht als Rundfunkempfangseinrichtung.

Prinzipiell müssen Haushalte mit Rundfunkempfangseinrichtungen – einem TV-Gerät mit Antennen-, SAT- oder Kabelempfang, einem Radio mit UKW-Empfang – für den Konsum der ORF-Radios und Fernsehprogramme die GIS-Rundfunkgebühr bezahlen. Wer nur ein Radio besitzt, zahlt in Wien 7,33 Euro pro Monat für die ORF-Radios, wer Fernseher und Radio sein Eigen nennt, wird monatlich mit 26,33 Euro zur Kasse gebeten. In anderen Bundesländern fallen die GIS-Beiträge durch eine variable Landesabgabe etwas höher oder niedriger aus.

(Bild: APA/HARALD SCHNEIDER)

Für Diskussionen sorgt oft die Frage, ob diese Beiträge auch fällig werden, wenn man weder UKW-Radio noch terrestrisches, Kabel- oder Satellitenfernsehen empfangen kann, sondern ORF-Inhalte nur am Computer, Tablet oder Smartphone konsumiert. Dank TVthek-App sowie Radio-Apps für das Smartphone können die meisten ORF-Inhalte, für die sonst die Rundfunkgebühr fällig wird, auch hier recht problemlos konsumiert werden. Sind Laptop, Tablet und iPhone also GIS-pflichtig?

Gericht: Keine GIS-Gebühr für Internetanschlüsse
 Sind sie laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes nicht: Ein Wiener, dem vor vier Jahren seitens der GIS vorgeschrieben wurde, er müsse für seinen Internetanschluss Radiogebühren zahlen, ließ seinen Fall gerichtlich prüfen. Im Juni 2015 urteilte der Verwaltungsgerichtshof: Rundfunkempfangseinrichtungen sind nur jene Geräte, die „Rundfunktechnologien“ verwenden – also Antenne, Kabelnetz oder Satellit. 

(Bild: thinkstockphotos.de, gis.at)

Ein Computer, der – etwa per TV-Karte – um solche Rundfunktechnologien aufgerüstet wird, gilt demnach als Rundfunkempfänger. Ein Computer oder Smartphone, der ausschließlich über das Internet auf ORF-Inhalte zugreift, aber nicht. 

Vor dem Urteil teilte die GIS diese Rechtsmeinung nicht, sie sah Internethaushalte zumindest als radiogebührenpflichtig an. Nach dem Urteil hat die GIS auf ihrer Website klar definiert, für welche Geräte Rundfunkgebühren fällig werden: Fernsehgeräte mit Antennen-, Kabel- oder Satellitenempfang, UKW-Radios und Computer, Tablets oder Smartphones mit DVB-T-Stick oder TV-Karte. Computer, Laptop, iPhone oder Tablet mit stationärem oder mobilem Internetanschluss zählen nicht dazu.

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