Peter Seisenbacher glänzt weiterhin durch Abwesenheit: Der Ex-Sportler tauchte bei einer Verhandlung, bei der es um seine Rechtsmittel gegen eine Anordnung der Migrationsbehörde gegangen wäre, am 20. März in Kiew nicht auf, dadurch musste diese auf den 17. April verschoben werden. Die österreichische Justiz muss also weiter warten, bis sie selbst gegen den Judo-Doppelolympiasieger wegen des Vorwurfs des Kindesmissbrauchs vorgehen kann ...
In seinem mit deutlicher Verspätung veröffentlichten Beschluss zur Verschiebung einer vorbereitenden Verhandlung nannte Richter Ihor Smolij keine Gründe für die Abwesenheit Seisenbachers und von dessen Anwalt. Die klagende Seite sei jedoch ordnungsgemäß über den Termin am 20. März informiert worden. Ein Vertreter der beklagten Migrationsbehörde war indes anwesend.
Asylantrag in Kiew abgelehnt?
Dass Seisenbacher vor dem Kiewer Gericht gegen eine „Anordnung“ vorgeht, ist ein weiteres Indiz dafür, dass der von österreichischen Behörden wegen des Verdachts des Missbrauchs Minderjähriger gesuchte Ex-Sportler in der Ukraine um politisches Asyl angesucht hat und dieser Antrag im Jänner abgelehnt worden sein dürfte. „Anordnungen“ sind laut Paragraf 8 des ukrainischen Asylrechts jene rechtliche Form, mit der ein Asylstatus gewährt oder abgelehnt wird.
Sein Anwalt wollte am Donnerstag nicht auf die Frage antworten, weshalb Seisenbacher der Verhandlung am 20. März fernblieb. Er sei beschäftigt, sagte er gegenüber der APA und unterbrach die Verbindung. Auch die ukrainische Migrationsbehörde will einstweilen weder bestätigen noch dementieren, dass Seisenbacher in der Ukraine um politischen Asyl angesucht hat.
Der Judo-Doppelolympiasieger, für den die Unschuldsvermutung gilt, soll nach seiner aktiven Karriere in einem Wiener Judoverein zwischen 1997 und 2004 zwei im Tatzeitraum jeweils unmündige Mädchen missbraucht haben. Der Ex-Spitzensportler war im Dezember 2016 unentschuldigt nicht zu seiner Verhandlung im Wiener Landesgericht erschienen.
Reisepässe entwertet
Die österreichische Justiz hatte sich im vergangenen Jahr vergeblich um eine Auslieferung Seisenbachers aus der Ukraine bemüht. Das ukrainische Justizministerium lehnte im Oktober wegen der ukrainischen Verjährung der in Österreich inkriminierten Delikte dieses Begehren ab. Gleichzeitig wurde Vertretern der österreichischen Botschaft in Kiew ermöglicht, zwei österreichische Reisepässe Seisenbachers zu entwerten. Der Ex-Judoka verfügte daher nach letzten Informationen über keine gültigen Reisedokumente und könnte nur in Absprache mit österreichischen Behörden nach Österreich ausreisen.
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