"Ein anderer Weg ist nach unserer Überzeugung nicht offen gestanden", begründete Richter Norbert Gerstberger die Entscheidung. Eine psychiatrische Sachverständige hatte zuvor nicht ausgeschlossen, dass der Jugendliche aufgrund der erlittenen Misshandlungen dauernd berufsunfähig bleiben könnte. Die Folgen der inkriminierten Gewaltanwendung wären diesfalls als Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen zu qualifizieren, was zwingend die Zuständigkeit eines Geschworenengerichts begründet.
Prozess wohl erst im kommenden Jahr
Die Schwurgerichtsverhandlung dürfte freilich erst fürs kommende Jahr anberaumt werden. Die drei Angeklagten – ein 34-jähriger Beschäftigungsloser, seine 19 Jahre alte Freundin und ein 45 Jahre alter Bekannter der beiden –, die seit eineinhalb Jahren in U-Haft sitzen, bleiben bis dahin im Gefängnis. Von den Verteidigern vorgebrachte Enthaftungsanträge wurden abgewiesen. Ihren Mandanten drohen nun bis zu 20 Jahre Haft.
Opfer soll 34-Jährigem Tabletten gestohlen haben
Das Trio hatte den Jugendlichen in seiner Wohnung aufgesucht, um diesen "zur Rede zu stellen". Sein Vergehen: Der drogenabhängige Bursche hatte dem ebenfalls süchtigen 34-Jährigen zwei Tabletten gestohlen. Der 19-Jährige hat sich von dem Martyrium bis heute nicht erholt. Er leidet an einer posttraumatischen Störung und traut sich nicht allein außer Haus. Er war auf unfassbare Weise gequält und danach gefesselt in seiner Wohnung zurückgelassen worden. Erst am nächsten Morgen kehrte der 34-Jährige zurück, befreite ihn und drohte ihm sinngemäß mit Mord, falls er zur Polizei gehen sollte.
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